Steuerbefreiung von Hygieneartikeln und Verhütungsmittlen seit 1. Jänner 2026
Seit 1. Jänner 2026 sind Menstruationshygieneprodukte sowie Verhütungsmittel von der Umsatzsteuer befreit – zuvor lag diese bei 10 bzw. 20 Prozent.
Diese Maßnahme ist ein wichtiger gleichstellungspolitischer Schritt zur finanziellen Entlastung von Frauen und Mädchen im Alltag und leistet einen Beitrag zur Bekämpfung von Periodenarmut sowie zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung.
Auf der folgenden Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur steuerlichen Regelung, zu den betroffenen Produktkategorien sowie zur praktischen Umsetzung der Steuerbefreiung (Stand Jänner 2026):
FAQ zur Steuerbefreiung von Hygieneartikeln und Verhütungsmitteln