Gutachten B-GBK Senat I
Der Senat I ist zuständig für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesdienst und hat die Aufgabe, Gutachten darüber zu erstatten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungs- oder des Frauenförderungsgebotes vorliegt.
Gemäß § 23a Abs. 10 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (BGBl. I Nr. 65/2004) sind nunmehr die Gutachten im vollen Wortlaut, jedoch in anonymisierter Form, auf der Website des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung kostenlos zu veröffentlichen.
Die Gutachten werden nunmehr laufend veröffentlicht und mit dem "Diskriminierungstatbestand" versehen.
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