Gleichbehandlung
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung ist gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) eingerichtet und hat sich mit allen die Gleichbehandlung und Frauenförderung im Ressort betreffenden Fragen zu befassen.
Vorsitz: ROTHWANGL Anna-Katharina Mag.a
Stellvertretung: HILLEBRAND Claudia Mag.a
I. Gleichbehandlungsbeauftragte im Vertretungsbereich
Vertretungsbereich 1: Präsidialsektion sowie alle übrigen direkt der Frau Bundesministerin unterstellten Organisationseinheiten
ROTHWANGL Anna-Katharina Mag.a
Stellvertretung: PERLE Christine Mag.a
Vertretungsbereich 2: Sektion I sowie die nachgeordneten Dienststellen im Sektionsbereich
ROTH Elisabeth LL.B. (WU) MA
Stellvertretung: BENDA-LAUTNER Renate
Vertretungsbereich 3: Sektion II sowie die nachgeordneten Dienststellen und –behörden im Sektionsbereich
DE PASQUALIN Stephan Mag.
Stellvertretung: MÜLLER David BA
Vertretungsbereich 4: Sektion III sowie die nachgeordneten Dienststellen und –behörden im Sektionsbereich
HILLEBRAND Claudia Mag.a
Stellvertretung: LANNER Birgit Mag.a
Frauenbeauftragte (Zentralstelle)
BENDA-LAUTNER Renate
ÖLSCHLÄGER Tanja Mag.a
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Der Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums gilt sowohl für die Zentralstelle als auch die dem Bundesministerium (direkt) nachgeordneten Dienststellen. Der Frauenförderungsplan ist Ausdruck und Bekenntnis zu einer aktiven Gleichstellungspolitik, die die Integration der Geschlechterperspektive in Strukturen und Prozessen, ausgeglichene Geschlechterverhältnisse in allen Positionen und Funktionen sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Bediensteten umfasst.
Gleichbehandlungsberichte des Bundes
Jedes zweite Jahr legt die Bundesregierung dem Nationalrat einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst vor.
Die einzelnen Ressortberichte haben nach dienst- und besoldungsrechtlichen Kriterien gegliederte statistische und anonymisierte Daten sowie Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen im Ressort zu enthalten. Weiters enthält der Bericht eine Zusammenfassung der Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission, insbesondere über die Verfahren vor der Kommission.