Istanbul-Konvention
Das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul-Konvention) ist ein internationales Übereinkommen, das im Mai 2011 von 13 Staaten – darunter auch Österreich – in Istanbul unterzeichnet wurde.
Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013 und diese trat am 1. August 2014 in Kraft. Auch die Europäische Union ist mittlerweile Vertragspartei der Istanbul-Konvention. Details zur Vorgeschichte der Konvention können in den Erläuterungen zur Konvention (PDF, 1 MB)nachgelesen werden.
Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, sind zur Umsetzung verpflichtet.
Im Sommer 2015 kam Österreich der Verpflichtung zur Einrichtung einer offiziellen Koordinierungsstelle nach (Art. 10 Istanbul-Konvention) und installierte die Nationale Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“. Auf der Website der Nationalen Koordinierungsstelle können umfangreiche Informationen zur Istanbul-Konvention und deren Umsetzung in Österreich abgerufen werden
Österreich bekennt sich zur bestmöglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Wesentliche Inhalte
Die Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen inklusive traditionsbedingte Gewaltformen wie FGM/C und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt mit besonderem Augenmerk auf deren geschlechtsspezifische Komponente. Darüber hinaus werden die Vertragsstaaten ermutigt, die Regelungen auch auf andere Opfer (Männer, Kinder) anzuwenden.
Das Übereinkommen sieht strukturelle Gewalt – also die verankerten ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen und die damit verbundenen geringeren Perspektiven von Frauen – als Hauptursache von geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Konvention fordert daher als wichtige Voraussetzung für den effektiven Schutz vor individueller Gewalt, die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft.
Die Istanbul-Konvention wird oftmals als "Goldstandard" in der Gewaltpräventionsarbeit und beim Kampf gegen Gewalt an Frauen angesehen. Das Abkommen enthält dementsprechend weitreichende Verpflichtungen zur Gewaltprävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Vorgaben betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung adäquater Hilfseinrichtungen, die strafgerichtliche Verfolgung von Gewalthandlungen und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess.
Prüfung der Umsetzung
Die Istanbul-Konvention sieht einen umfassenden Mechanismus zur Überprüfung der Umsetzung der Verpflichtungen für die Vertragsparteien vor. Ein Gremium von internationalen Expert:innen, kurz GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence) genannt, überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen anhand sogenannter „Staatenprüfungen“ und spricht Schlussfolgerungen aus.
Auf Basis dieser Schlussfolgerungen kann das Vertragsstaatenkomitee – das sich aus Vertreterinnen und Vertretern jener Staaten zusammensetzt, die die Konvention bereits ratifiziert haben – Empfehlungen an den geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist festlegen.
Österreich wurde als einer der ersten Vertragsparteien eine ersten Staatenprüfung (Basisevaluierung) unterzogen, die sich von März 2016 bis Jänner 2018 erstreckte. Anfang 2023 startete GREVIO eine zweite Staatenprüfung (thematische Evaluierung) mit Fokus auf die Umsetzung ausgewählter Artikel der Istanbul-Konvention.
Ausführliche Informationen zum Ablauf der Staatenprüfung können auf der Website der Nationalen Koordinierungsstelle abgerufen werden. Auf der Seite werden sowohl sämtliche Informationen zu den Staatenprüfungen Österreichs als auch die gesammelten GREVIO-Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees zur Verfügung gestellt.
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