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Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen

Die Entwicklungen des Frauenanteils in der Privatwirtschaft werden regelmäßig erhoben: für die börsennotierten ATX-Unternehmen zweimal jährlich von der Europäischen Kommission, für die 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs einmal jährlich von der Arbeiterkammer. Zu den staatsnahen Unternehmen veröffentlichen das BMFWF und das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) einen jährlichen Fortschrittsbericht. Eine Studie (Economica) enthält aktuelle Analysen zu Repräsentation von Frauen in Führungspositionen, Effekten auf den Unternehmenserfolg und mögliche Handlungsfelder für Rahmenbedingungen. Die aktuellen Berichte finden Sie unter "Weiterführende Links" und "Dokumente".

Der im März 2026 veröffentlichte Bericht der Arbeiterkammer "Frauen.Management.Report 2026" zeigt als umfassendste Erhebung für die österreichischen Unternehmen erneut, dass ohne verbindliche Zielvorgaben nur langsame Fortschritte zu verzeichnen sind. Beispielsweise waren 2026 nur 28,6 Prozent der Aufsichtsratsmandate in den umsatzstärksten 200 Unternehmen von Frauen besetzt, in den Geschäftsführungen waren 14,5 Prozent Frauen vertreten.

Im Juni 2017 wurde vom Nationalrat das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) beschlossen, das Aufsichtsräte von börsennotierten und großen Unternehmen betrifft. Im März 2026 wurde mit dem Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) außerdem eine 40 Prozent Quote in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen beschlossen.

Laut Erhebung der Arbeiterkammer stiegen die Frauenanteile in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen von 16,1 Prozent im Jahr 2017 auf 35,5 Prozent im Jahr 2026 in jenen Unternehmen, die von der gesetzlichen Quote von 30 Prozent betroffen sind. Der Frauenanteil in den nicht von vom GFMA-G umfassten börsennotierten Unternehmen stieg im gleichen Zeitraum deutlich langsamer auf 23,6 Prozent.

Zudem gilt für die Unternehmen im privaten Sektor weiterhin der Corporate Governance Kodex. Dieser bestimmt, dass börsennotierte Unternehmen einen Bericht über die gesetzten Maßnahmen zur Frauenförderung legen müssen. Bei der Besetzung von Aufsichtsräten muss gemäß Aktiengesetz Diversität berücksichtigt werden. Mit dem Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) müssen im Corporate-Governance-Bericht außerdem auch die Fortschritte zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen angeführt werden.

Bereits 2011 hat sich die Bundesregierung zur Erreichung eines Zielwerts für Frauen in den Aufsichtsräten der staatsnahen Unternehmen selbstverpflichtet.

Selbstverpflichtung der staatsnahen Unternehmen

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 dazu, den Bundes-Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 Prozent zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 sollte die Beteiligung auf 35 Prozent angehoben werden, diese Vorgabe wurde bis Ende 2019 verlängert. Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde festgelegt, dass der Bundes-Frauenanteil in diesen staatsnahen Unternehmen weiter auf 40 Prozent angehoben werden soll.

Mit Ministerratsbeschluss vom 16. April 2025 folgte eine weitere Anhebung des Zielwerts der Bundes-Frauenquote in den jeweiligen Aufsichtsgremien auf 50 Prozent. Diese Vorgabe soll, unter Berücksichtigung von Funktionsperioden und Bestellungszeiträumen, innerhalb der bestehenden Legislaturperiode (2025-2029) erreicht werden. Die Erreichung des festgelegten Zielwerts wird jährlich überprüft und im Zuge eines Fortschrittsberichtes dem Ministerrat vorgelegt.

Gemäß dem Fortschrittsbericht 2026 für den Berichtszeitraum: 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 betrug der Bundes-Frauenanteil in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) im Durchschnitt 55,3 Prozent: 136 der 246 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Von insgesamt 49 Unternehmen erfüllten bereits 39 Unternehmen die bis zum Ende der Legislaturperiode umzusetzende Bundes-Frauenquote von 50 Prozent oder lagen sogar darüber.

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)

Im Juni 2017 wurde vom Nationalrat das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) beschlossen, das seit 1. Jänner 2018 für Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestanteil von 30 Prozent für Frauen und Männer im Aufsichtsrat vorsieht. Die Zielvorgabe gilt für Neubestellungen, bei Nichteinhaltung bleibt das Mandat unbesetzt ("leerer Stuhl"-Regelung).

Der Frauen.Management.Report 2026 der Arbeiterkammer zeigt, dass sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der vom GFMA-G betroffenen börsennotierten Unternehmen seit Einführung der Quote deutlich erhöht hat, von 22,4 Prozent (Jänner 2018) auf 35,5 Prozent (Jänner 2026). Dies deutet darauf hin, dass die Quote für die börsennotierten Unternehmen bereits Wirkung zeigt.

Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG)

Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktor:innen börsennotierter Gesellschaften wurde das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) am 25. März 2026 vom Nationalrat beschlossen und ist seit 30. Juni 2026 in Kraft. Künftig ist in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen eine Mindestquote von 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männern vorgesehen. Die neuen Vorgaben gelten für Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026. Für nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten bleibt die bestehende Regelung gemäß GFMA-G unverändert.

Ergänzend dazu müssen börsennotierte Unternehmen im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darlegen. Dies gilt für Berichte über Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Zusätzlich wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie im BMFWF eine Stelle eingerichtet, die die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen börsennotierter Aktiengesellschaften beobachtet, analysiert, fördert und unterstützt.

Frauen führen: Handreichung zur Erhöhung der Frauenanteile in Führungs- und Entscheidungspositionen

Von September 2013 bis April 2015 führte das BKA/Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung in Kooperation mit dem Institut für Gender und Diversität in Organisationen der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) das von der Europäischen Kommission kofinanzierte Projekt "Women are TOP! To the top by innovative corporate cultures" durch.

Ziel war es dabei, Maßnahmen im Bereich der Aufsichtsräte und wirtschaftlicher Führungs- und Managementpositionen zu entwickeln, die zu geschlechtergerechten Organisationskulturen führen sollen.

Dazu wurden mehr als 50 vorbildhafte Maßnahmen österreichischer Unternehmen und Betriebe gesammelt, die als Inspiration für geschlechtergerechte Unternehmenskulturen dienen können. Außerdem wurde eine Online-Simulation zur Aufsichtsratsnominierung entwickelt, die als Trainings- und Reflexions-Tool zur Verfügung steht.

Die Maßnahmensammlung wurde 2023-2024 aktualisiert und als "Handreichung für Unternehmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Führungs- und Entscheidungspositionen" neu herausgegeben. Diese Handreichung soll Unternehmen, HR- und Personalentwicklung und Führungskräfte dabei unterstützen sowie praktische Tipps und Ansatzmöglichkeiten aufzuzeigen, ihre Frauenanteile zu erhöhen. Neben Beispielen aus der Unternehmenspraxis werden auch die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die teilweise für unterschiedliche Unternehmen gelten, vorgestellt.

Auf der Projektwebsite www.frauenfuehren.at sind die Inhalte der Handreichung – Praxisbeispiele, Tipps und rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Online-Simulation zur Aufsichtsratsnominierung – verfügbar.

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