Frauenprojektförderungen
Informationen zur Antragseinbringung
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, die vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt sind. Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie auch zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
Verpflichtende Antragsunterlagen sind
- Antragsformular
- Ausführliche Beschreibung des Vorhabens inklusive Zeitplan (Word, 143 KB)
- Formular Finanzplan/Abrechnung (Excel, 174 KB)
- Formular Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (Word, 214 KB)
- Übersicht über weitere Sitze von Beratungsangeboten beziehungsweise Außenstellen (Word, 41 KB)
Für einen Antrag auf Frauenprojektförderung ist seit 1. Juli 2024 ausschließlich der Online-Antrag im Transparenzportal des Bundes zu verwenden:
Online-Antrag Frauenprojektförderung
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zum Online-Förderungsansuchen.
Förderungswürdige Zielsetzungen
Zur Forcierung der umfassenden Gleichstellung, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt werden mit den frauenspezifischen Förderungen folgende Zielsetzungen verfolgt, die auch zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere Ziel 5 zur Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, in Österreich beitragen:
- Förderung von Rahmenbedingungen, die den Abbau von Benachteiligungen von Frauen durch ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Beratungsangebot ermöglichen. Dazu gehören die Chancengleichheit und Wahlfreiheit für Frauen und Mädchen für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung, die Integration von Frauen in das Berufsleben unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere sowie die Stärkung der Eigeninitiative der Frauen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Gewährleistung eines engmaschigen Netzes an Hilfsangeboten, um die Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sicherzustellen.
- Forcierung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen durch die fortlaufende Entwicklung des Bewusstseins für Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von Benachteiligungen.
Förderbare Maßnahmen
Förderbar sind im speziellen anteilige Kosten für folgende Maßnahmen:
- Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;
- Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
- Beratung und Unterstützung hinsichtlich frauenspezifischer Bildung und Qualifikation, insbesondere zu neuen Technologien, beruflicher Neuorientierung sowie Fort- und Weiterbildung (Hinweis: Persönliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ausgenommen);
- Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen;
- Projekte zur Enttabuisierung der Thematik "Gewalt";
- Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;
- Projekte gegen Frauenarmut;
- Projekte zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen;
- Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung.
Verfahren und wichtige Fristen
Für Kalenderjahresförderungen (Förderungszeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember) sind die entsprechenden Förderungsansuchen (samt dazu gehörenden Unterlagen) bis spätestens 31. Oktober des vorangehenden Kalenderjahres einzubringen.
Förderungsansuchen für Nicht-Kalenderjahresförderungen sind mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einzubringen.
Bitte beachten Sie, dass Projektanträge, die sich noch auf das laufende Kalenderjahr beziehen, bis spätestens 31. August des betreffenden Kalenderjahres einzubringen sind.
Um Verfahren zu verkürzen und zeitraubende E-Mail- und Telefonanfragen zu vermeiden, berücksichtigen Sie bitte, dass nur formale Förderungsansuchen, versehen mit der rechtsgültigen Unterschrift und mit den vollständigen erforderlichen Anlagen, bearbeitet werden können.
Kontakt
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Abteilung III/2
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Telefon: +43 1 531 15-632 415
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bmfwf.gv.at
Gesetzliche Grundlagen
- Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
- Sonderrichtlinie zur Abwicklung der Frauenprojektförderung von 2024 bis 2028 (PDF, 475 KB)
Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen und deren Außenstellen
- Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen (PDF, 186 KB)
Diese Kriterien gelten für Frauenberatungseinrichtungen, die ab 1. Jänner 2008 als Frauenservicestellen neu anerkannt werden. - Kriterien für die Anerkennung von Außenstellen von Frauenservicestellen (PDF, 186 KB)
Diese Kriterien gelten für Außenstellen von anerkannten Frauenservicestellen, die ab 1. Jänner 2012 als Außenstellen von Frauenservicestellen neu anerkannt werden.
Tätigkeitsberichte und Abrechnungen
Bitte übermitteln Sie fristgerecht zum Abrechnungstermin den Tätigkeitsbericht per Mail an foerderabrechnungen@bmfwf.gv.at im Original, allfällige Belegexemplare, wie Publikationen, Einladungen etc., sowie die ordnungsgemäße Abrechnung unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Referat Präs/7d Minoritenplatz 3, 1010 Wien.
- Formular Belegaufstellung (Excel, 108 KB)
- Deckblatt Belegaufstellung (Excel, 83 KB)
- Reiseabrechnung für Reisen mit dem KlimaTicket Ö (PDF, 80 KB)
Logo
Wir ersuchen Fördernehmerinnen und Fördernehmer der Frauenprojektförderung bei allen Drucksorten und anderen öffentlichen Verweisen das Logo des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (laut den Verwendungsrichtlinien) zu verwenden.
Das Logo des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung steht als druckfähige und für Web verwendbare Dateien zur Verfügung. (Im Paket finden Sie auch die Verwendungsrichtlinien für den Einsatz des Logos.)
Für Fragen zu den Logo-Dateien beziehungsweise spezielle Anforderungen, zum Beispiel Dateityp betreffend, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: kommunikation@bmfwf.gv.at
Geförderte Beratungseinrichtungen und Projekte
- Kontaktinformationen von Frauenservicestellen, Notrufeinrichtungen sowie von Frauen- und Mädchenberatungen in Österreich (frauenberatung.gv.at)
- Frauen- und Mädchenberatung in Österreich in Zahlen 2023 (PDF, 95 KB)
- Förderungsaufruf 2024 – geförderte Projekte (PDF, 163 KB)
- Förderungsaufruf 2023 – geförderte Projekte (PDF, 149 KB)
- Förderungsaufruf 2022 – geförderte Projekte (PDF, 399 KB)
- Förderungsaufruf 2022 in Zahlen (PDF, 39 KB)
- Förderungsaufruf 2021 (Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) – geförderte Projekte (PDF, 103 KB)
- Förderungsaufruf 2021 (Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) in Zahlen (PDF, 53 KB)
- Förderungsaufruf 2021 (MINT und Finanzkompetenzen) – geförderte Projekte (PDF, 456 KB)
- Förderungsaufruf 2021 (MINT und Finanzkompetenzen) in Zahlen (PDF, 54 KB)
- Förderungsaufruf 2020 – geförderte Projekte (PDF, 385 KB)
- Förderungsaufruf 2020 in Zahlen (PDF, 54 KB)