Aufruf zur Einreichung von Projekten für das Förderprogramm: „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung"
Fachkräftemangel, der Wettbewerb um die klügsten Köpfe, der Abbau von Barrieren zwischen Berufsausbildung und Allgemeinbildung, die Forcierung der Durchlässigkeit zum post-sekundären sowie tertiären Bildungsbereich und die gesellschaftliche Wertschätzung beruflicher Bildung zählen zu den zentralen Herausforderungen im Bildungsbereich.
Um Lehrlingen auch nach Beendigung der derzeitigen Programmperiode – d. h. nach dem 31. Oktober 2025 – die entgeltfreie Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung parallel zu ihrer beruflichen Erstausbildung zu ermöglichen, werden interessierte Bildungsanbieter eingeladen, Konzepte für Bildungsangebote einzureichen, die Lehrlingen eine entgeltfreie Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung ermöglichen.
Ziele des Förderprogramms
- Attraktivierung der Dualen Ausbildung und Sicherung des Fachkräftebedarfs.Leistungsstarke und motivierte Jugendliche müssen bei der Entscheidung für eine Duale Ausbildung nicht auf das Ablegen einer Reifeprüfung verzichten.
- Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem
Durch die entgeltfreie Ablegung der Berufsreifeprüfung und die Möglichkeit, diese parallel zur Lehre abzuschließen, eröffnen sich für Lehrabsolvent:innen neue Bildungswege, insbesondere im tertiären Bereich.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt am 1. November 2025 und endet am 31. Oktober 2030.
Fördervolumen
Insgesamt € 14,197 Mio./Förderungsjahr. Maximale Fördersumme/Person € 6.876,00.
Förderungsart
Bei der Förderung gemäß der gegenständlichen Sonderrichtlinie handelt es sich um eine Einzelförderung für eine einzelne, abgegrenzte, zeitlich und sachlich bestimmte Leistung. Förderungen im Sinne der Sonderrichtlinie für das Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" sind sonstige Geldzuwendungen privatrechtlicher Art. Auf Gewährung einer Förderung besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach ein subjektiver Rechtsanspruch.
Regionale Verteilung
Ein Projektantrag kann immer nur für ein bestimmtes Bundesland gestellt werden, wobei im Bundesland selbst für ein flächendeckendes Bildungsangebot zu sorgen ist. Kann durch eine Einrichtung alleine die flächendeckende Versorgung im Bundesland nicht sichergestellt werden, sind verpflichtend Projektpartnerschaften pro Bundesland zu bilden, um diesen Umstand auszugleichen.
Formale Anforderungen
- Als Förderungswerber kommen juristische Personen, welche die Voraussetzungen des Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 171/1973 idgF erfüllen, in Frage. Natürliche Personen und Gebietskörperschaften kommen nicht als Förderungsnehmer in Frage.
- Der Förderungswerber muss sicherstellen, dass die im Rahmen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ angebotenen Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung die Anforderungen des § 8 Abs. 1a Berufsreifeprüfungsgesetz, BGBl. I Nr. 68/1997 idgF, erfüllen.
- Erfüllt eine Einrichtung nicht für alle Prüfungsgebiete der Berufsreifeprüfung die Anforderungen des § Abs. 1a Berufsreifeprüfungsgesetz,BGBl. I Nr. 68/1997 idgF sind entweder Projektpartnerschaften zu bilden, um diese Umstände auszugleichen, oder geeignete Einrichtungen mit der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die Berufsreifeprüfung, welche die Anforderungen des § 8 Abs. 1a Berufsreifeprüfungsgesetz, BGBl. I Nr. 68/1997 idgF, erfüllen, zu beauftragen.
- Werden Projektpartnerschaften (bestehend aus einem Projektträger und einem oder mehreren Projektpartnern) gebildet, die als Förderungswerber auftreten, sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Projektträgers sowie die des Projektpartners bzw. der Projektpartner in einer Partnerschaftsvereinbarung zu definieren. Die Partnerschaftsvereinbarung ist gemeinsam mit dem Förderungsansuchen vorzulegen. Der Fördervertrag wird mit der gesamten Projektpartnerschaft geschlossen.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen und vor allem Informationen zur Förderabwicklung, zu den förderbaren Kosten und der Kontrolle sind in der Sonderrichtlinie für das Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" geregelt. Die Sonderrichtlinie ist integraler Bestandteil dieses Förderaufrufs.
Inhaltliche Angaben zum Call
- In diesem Aufruf werden Projekte zur Konzeption und Zurverfügungstellung von Bildungsangeboten zur Vorbereitung auf die gem. § 3 BRPG vorgesehenen Teilprüfungen Deutsch, lebende Fremdsprache, Mathematik bzw. angewandte Mathematik und Fachbereich gefördert.
- Die Bildungsangebote haben bis zu 900 Unterrichtseinheiten zu umfassen und dabei ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren, Vorbereitungslehrgänge, Betreuungs- und Coachingangebote, Prüfungen (einschließlich etwaiger Wiederholungen) sowie die entgeltfreie Bereitstellung der erforderlichen Lernmaterialien zu berücksichtigen und müssen so ausgerichtet sein, dass Jugendlichen unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen des Berufsreifeprüfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 68/1977 idgF, jedenfalls 5 Jahre nach Start des ersten Vorbereitungslehrgangs die Ablegung der vollständigen Berufsreifeprüfung ermöglicht wird.
- Das zur Förderung eingereichte Konzept sieht auch Angebote für noch förderfähige Personen, die sich bereits im bisherigen Förderprogramm befanden, vor.
Auswahlkriterien
Im Zuge des Bewertungs-/Auswahlverfahrens werden folgende Bewertungsdimensionen herangezogen:
- Drop-out Prävention
- Berücksichtigung von zielgruppenspezifischen Bedarfslagen
- Qualitätsmanagement
- Gender- und Diversity-Management
Die Bewertungskriterien sind dem Bewertungshandbuch zu entnehmen.
Hinweise zur Abwicklung
Zur Einbringung des Förderansuchens ist das dafür entwickelte Formular zu verwenden, welches
- vollständig ausgefüllt
- unter Anschluss der darin vorgesehenen Beilagen und Nachweise
- sowohl postalisch an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Abteilung I/14, Minoritenplatz 3, 1010 Wien, als auch per Mail an berufsmatura@bmfwf.gv.at
- bis 29. August 2025 (per Mail einlangend)
zu übermitteln ist.