Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan (GUEP)
Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan (GUEP) ist ein technisch-strategisches Planungsinstrument des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF), das der Gesamtgestaltung der österreichischen Universitätslandschaft dient. Es dient als Grundlage für die Entwicklungspläne und für die Leistungsvereinbarungen der öffentlichen Universitäten.
Übersicht
- GUEP als zentrales strategisches Planungsinstrument
- BMFWF legt kompakte Neuauflage des GUEP 2028 bis 2033 vor
- Aktueller GUEP 2025 bis 20230 mit sechs Systemzielen
1. GUEP als zentrales strategisches Planungsinstrument des BMFWF
Seit seiner Erstfassung 2015 ist der sogenannte „gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan“ (GUEP) das technisch-strategische Planungsinstrument, auf dem die Weiterentwicklung und strategische Ausrichtung der 22 öffentlichen Universitäten (nach Universitätsgesetz 2002) in Österreich aufbaut. Das geschieht, indem das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) – im Wege eines schriftlichen Konsultationsprozesses, in dem alle wichtigen Stakeholder einbezogen sind – Systemziele definiert, die die Gesamtgestaltung der österreichischen Universitätslandschaft betreffen.
GUEP ergänzt Universitätsfinanzierung
Was das genau bedeutet, führt § 12b Absatz 1 Universitätsgesetz (UG) genauer aus. Demnach dient der GUEP der „Entwicklung eines überregional abgestimmten und regional ausgewogenen Leistungsangebots, einer für das österreichische Wissenschaftssystem adäquaten und ausgewogenen Fächervielfalt, der Lenkung von Studienangebot bzw. Studiennachfrage, der Auslastung der Kapazitäten sowie der Forschung.“ Er baut dabei auf den Entwicklungsplänen der einzelnen Universitäten auf, die die individuellen, strategischen Zielsetzungen jeder Universität für die kommenden drei Jahre enthalten. Der GUEP ist dabei im Zusammenhang mit der Universitätsfinanzierung und insbesondere der damit verbundenen Kapazitätsorientierung in der Lehre zu sehen. Das ist auch der Grund, weshalb es wichtig ist, dass die ihm zugrundeliegenden Kennzahlen (allen voran die Studierenden, die Prüfungsaktivität, die Studienabschlüsse, die Betreuungsverhältnisse und das wissenschaftliche Personal betreffend) aktuell sind.
GUEP als Grundlage für die Leistungsvereinbarungen
Dazu definiert und priorisiert der GUEP Systemziele bzw. Kernbereiche, die das Universitätssystem in seiner Gesamtheit betreffen. Sie stellen eine wichtige Grundlage für die Leistungsvereinbarungen (LV) dar, die die Universitäten alle drei Jahre mit dem BMFWF zwecks ihrer Finanzierung abschließen. Denn dort werden sie auf individuelle Zielwerte und konkrete Indikatoren für die einzelne Universität heruntergebrochen, die diese bis zum Ende der Leistungsvereinbarungsperiode erreicht haben sollte. Daher sieht § 12b Absatz 3 Universitätsgesetz auch vor, dass der GUEP „bis spätestens Ende des ersten Jahres jeder Leistungsvereinbarungsperiode (…) aktualisiert“ werden soll. Konkret bedeutet das, dass der GUEP für jeweils zwei Leistungsvereinbarungsperioden – also sechs Jahre – erlassen und gleichzeitig alle drei Jahre – in Vorbereitung auf die kommenden Leistungsvereinbarungen – auf den neuesten Stand gebracht wird.
2. BMFWF legt kompakte Neuauflage des GUEP 2028 bis 2033 vor
Aus diesem Grund legt das BMFWF bereits im Dezember 2025 die Neuauflage des GUEP für die Jahre 2028 bis 2033 (PDF, 545 KB) vor. Die nunmehrige fünfte Fassung des GUEP umfasst schlanke 32 Seiten und ist durch ihre neue Struktur und ihr kompaktes Format besonders übersichtlich. Das schlägt sich auch inhaltlich im klaren Fokus auf die drei Kernbereiche der Universitäten - Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) und die dritte Mission – sowie auf sieben Handlungsfelder nieder. Dabei handelt es sich um eine bewusste Auswahl von sieben (Querschnitts-)Themen die für alle Universitäten bis zum Jahr 2033, dem Planungshorizont, gleichermaßen als prioritär anzusehen sind. Sie lauten:
- Kooperationen
- Digitalisierung, Künstliche Intelligenz
- Universitäre Karrieren
- Nachhaltigkeit
- Internationalisierung
- Gleichstellung, Diversität und Soziale Dimension
- Regionale Einbettung
Diesen Handlungsfeldern stehen folgende grundsätzlichen Zielsetzungen in Lehre, Forschung bzw. EEK und der dritten Mission gegenüber:
Lehre:
- Diversität der Studierenden durch ein inklusives und gendergerechtes Umfeld fördern
- Rahmenbedingungen für exzellente Lehre schaffen
- Bedarfsorientierte Studienangebote und kompetenzorientierte, zukunftsfähige Curricula sicherstellen
- Von europäischen Möglichkeiten profitieren und Internationalisierung fördern
Forschung bzw. EEK:
- Durch Kooperation Exzellenz und Spitzenforschung fördern
- Attraktive Rahmenbedingungen für Forschende schaffen
- Internationalisierung, den Europäischen Forschungsraum und die Vernetzung von Forschenden strategisch nutzen und fördern
- Forschungsmanagement professionalisieren
Dritten Mission:
- Gesellschaftliches Engagement, gesellschaftliche Verantwortung und regionale Entwicklung gewährleisten
- Wissenstransfer und Verwertung von Innovation in die Wirtschaft ermöglichen und sicherstellen
- Resilienz und Souveränität von Europa und Österreich stärken
- Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen stärken
Verbindet man diese grundsätzlichen Zielsetzungen mit den Maßnahmen, lassen sich dafür konkrete Weiterentwicklungsziele ableiten, die in den kommenden Entwicklungsplänen und Leistungsvereinbarungen umgesetzt werden.
Neuer GUEP hebt die gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten hervor
Insgesamt hebt der neue GUEP den wichtigen gesellschaftlichen Auftrag der Universitäten hervor, Studierenden und Absolvent:innen soziale Teilhabe zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, ihren kritisch reflektierten und konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu leisten. Dafür braucht es nicht nur eine starke forschungsgeleitete Lehre, die exzellente Forschung und die entsprechenden Rahmenbedingungen, die für Wissenschafter:innen und Künstler:innen in diesem Zusammenhang notwendig sind. Gesellschaftlich verantwortungsbewusste Universitäten nehmen sich den Themen der Wissens- und Demokratievermittlung, der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit gezielt an, um so den gesellschaftlichen Wandel aktiv voranzutreiben.
Aktualisierung der Leistungskennzahlen erfolgt Ende 2026
Der GUEP enthält darüber hinaus auch eine Vorausschau, wie sich die Gesamtzielwerte der Basisindikatoren der Universitätsfinanzierung entwickeln sollen. Sie umfassen insbesondere die Prüfungsaktivität, die Betreuungsverhältnisse und die sogenannte Forschungsbasisleistung, die ihrerseits dann die Grundlage für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2028 bis 2033 bilden werden. Die Aktualisierung der wichtigsten Leistungskennzahlen hat gemäß § 12b Universitätsgesetz bis Ende 2026 zu erfolgen.
3. Aktueller GUEP 2025 bis 2030 mit sechs Systemzielen
Das ist der Grund, weshalb derzeit (noch) der bislang vierte GUEP 2025 bis 2030 (in Kraft ist, der Ende 2022 veröffentlicht wurde, auch wenn die fünfte Fassung bereits ausgearbeitet und veröffentlicht wurde. Er sieht folgende sechs Systemziele vor, die jeweils mithilfe mehrerer Umsetzungsziele genauer konkretisiert werden:
- Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems
- Stärkung der universitären Forschung
- Verbesserung der Qualität und Effizienz der universitären Lehre
- Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie der Gleichstellung und der sozialen Inklusion
- Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile
- Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität
Im GUEP 2025 bis 2030 wird zudem ein besonderes Augenmerk auf Zielsetzungen gelegt, die den globalen Wandel betreffen, der sich auf allen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ebenen vollzieht.
Strategiepapier „Universitäten und digitale Transformation im Jahr 2030“ als integraler Bestandteil des neuen GUEP 2025-2030
Sie umfassen insbesondere auch die digitale Transformation, weshalb der GUEP 2025 bis 2030 auch das neue Strategiepapier „Universitäten und digitale Transformation im Jahr 2030“ (PDF, 730 KB) (PDF, 730 KB) als Anhang enthält. Es ist somit integraler Bestandteil des GUEP, wodurch sein zentraler Stellenwert für die (Weiter-)Entwicklung der Universitäten unterstrichen wird. Darin wird nicht weniger als das Zukunftsbild der Universitäten als aktive Gestalterinnen der Digitalisierung bis 2030 skizziert.
Zielvorgaben für die Leistungsvereinbarungen 2025 bis 2027
Mit Ende Oktober 2023 wurde der GUEP 2025 bis 2030 dahingehend aktualisiert, dass nun Gesamtzielwerte der zentralen Indikatoren der Universitätsfinanzierung (für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 dargestellt werden.
- Prüfungsaktivität: Der GUEP geht davon aus, dass die Prüfungsaktivität von derzeit 173.216 im Studienjahr 2021/22 auf 177.000 im Studienjahr 2025/26 wieder ansteigen wird (+3.800 prüfungsaktive Studien oder +2,2 %). Dabei soll weiterhin ein Schwerpunkt auf Studien in den MINT-Fächergruppen (Fächergruppen 2 und 3) gelegt werden. Die diesbezüglichen Zielsetzungen geben der Hochschulplan 2030 (Erhöhung des Anteils der MINT-Studienabschlüsse soll von 28,5 auf 34,2 %) und die FTI-Strategie (Steigerung des Anteils der MINT-Graduierten um 20 %, Steigerung des Frauenanteils bei Graduierten in technischen Fächern um 5 %) vor.
- Betreuungsverhältnisse: Für die Qualität der Lehre ist die Betreuungsrelation entscheidend – also das Zahlenverhältnis, wie viel (prüfungsaktive) Studierende auf eine/Lehrende/n kommen. Im Studienjahr 2021/22 betrug sie 1:37,2, weil 4.655,6 Vollzeitäquivalente des wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personals 173.216 prüfungsaktive Studierende zu betreuen hatten. Dieser Wert soll bis zum Ende des Studienjahres 2025/26 auf 1:36,5 verbessert werden.
- Studienabschlüsse: Ob die Förderung der Studierbarkeit, die Verbesserung der Betreuungsrelation, ein geeignetes Zugangsmanagement, die Qualitätssteigerung der Lehre oder Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit des Studiums mit anderen Lebensbereichen – all die Maßnahmen, die in den vergangenen Leistungsvereinbarungsperioden gesetzt wurden, zielen darauf ab, Studienabbrüche zu verhindern. Dass das gelungen ist, belegt, die Sonderauswertung zur Hochschulprognose, die einen Anstieg hin zu etwa 33.850 Studienabschlüssen konstatiert. Dieser soll bis zum Ende des Studienjahres 2025/26 weiterwachsen – um knapp 1.640 oder + 5,1 % auf rund 33.800 Studienabschlüsse. Auch dabei wird der Fokus besonders auf die MINT-Studienabschlüsse, insbesondere die diesbezüglichen MINT-Erstabschlüsse gesetzt.
Links
Downloads
- Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan (GUEP 2028 bis 2033) (PDF, 545 KB)
- Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan (GUEP) 2025 bis 2030 (PDF, 855 KB)
- Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan (GUEP) 2022 bis 2027 (PDF, 778 KB)
- Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan (GUEP) 2019 bis 2024
Kurzfassung (Deutsch) (PDF, 1011 KB)
Langfassung (Deutsch) (PDF, 1 MB)
Langfassung (Englisch) (PDF, 2 MB) - Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan 2016 bis 2021 (nur auf Deutsch)
Kurzfassung (PDF, 693 KB)
Langfassung (PDF, 1 MB)