Förderungsaufruf 2025
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Frauenprojektförderung 2025 mit dem Titel „Maßnahmen zur ökonomischen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen“.
Einreichungen sind ab sofort online über das Transparenzportal bis 14. August 2025, 12:00 Uhr, möglich. Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 umgesetzt werden.
Ziel 1 umfasst die Erhöhung des Bewusstseins und der Information zu den Auswirkungen von Mental Load und finanziellen Entscheidungen in Partnerschaften, um gleichberechtigte Rollenverteilungen in Partnerschaften, finanzielle Unabhängigkeit von Frauen sowie unterstützende Rahmenbedingungen in Bildungseinrichtungen und Unternehmen zu stärken.
Ziel 2 umfasst die umfassende Stärkung von Frauen und Mädchen in ihrem Selbstwertgefühl – digital als auch analog, indem ihre Medienkompetenz, digitale Resilienz und Sensibilität für Geschlechterstereotype in Hinblick auf ein positives Körper- und Selbstbild gestärkt, Schutzstrategien gegen Cybergewalt vermittelt sowie Aufklärung über Risiken digitaler Technologien und soziale Medien vermittelt werden.
Zielgruppen des gegenständlichen Förderungsaufrufs sind:
- Grundsätzlich Frauen und Mädchen aller Altersgruppen
- zusätzlich
- pädagogische Fachkräfte
- Mitarbeiter:innen von Jugend- und Bildungseinrichtungen
- Beraterinnen der Frauen- und Mädchenberatungsstellen
- Frauen und Mädchen mit Behinderungen können bei allen Zielen und Maßnahmen besonders berücksichtigt werden.
Aufrufdokument und einzureichende Formulare
- Aufrufdokument (PDF, 329 KB)
- Antragsformular
- Formular Projektbeschreibung (PDF, 228 KB)
- Formular Finanzplan/Abrechnung (Excel, 159 KB)
- Formular Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (Word, 209 KB)
- Indikatorenblatt (Excel, 194 KB)
- Vereinsstatuten sowie aktueller Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug oder entsprechende Dokumente
Die rechtlichen Grundlagen der Frauenprojektförderung sind:
- die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Abwicklung der Frauenprojektförderung der Sektion III, Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 2024 bis 2028 gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln zur Abwicklung von nationalen Förderungen (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung,
- die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014),
- das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG),
- die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 sowie
- relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderungsbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.
Kontakt
Abteilung III/2 – Verwaltungsmanagement, Frauenprojektförderung
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bmfwf.gv.at