Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein zentraler Aspekt in der Frauen- und Gleichstellungsarbeit. Frauen sollen die Möglichkeit haben, freie und unabhängige Entscheidungen über ihren Körper zu treffen. Dazu zählt auch die selbstbestimmte Entscheidung von Frauen über eine Schwangerschaft und ob sie diese fortsetzen möchten oder nicht.
Schwangerschaftsabbruch – eine persönliche Entscheidung:
Nicht jede Schwangerschaft ist gewollt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Entscheidung, ob eine Schwangerschaft abgebrochen wird,liegt immer bei der betroffenen Frau selbst. Sachliche Informationen bieten dazu eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Rechtliche Situation in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch seit 1975 durch die sogenannte Fristenregelung gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass eine Schwangerschaft in den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft straffrei beendet werden kann. In der Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche in Österreich meist nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Nach Ablauf der Frist ist ein Abbruch nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn medizinische Gründe vorliegen oder die Schwangere jünger als 14 Jahre ist.
Ein Schwangerschaftsabbruch darf grundsätzlich nur von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Vor dem Eingriff muss ein ärztliches Aufklärungsgespräch erfolgen. Die Frau muss dem Abbruch zustimmen, ist dabei jedoch nicht verpflichtet, ihre persönlichen Beweggründe offen zu legen.
Gesetz im Detail - RIS
Gesetzliche Regelungen und Fristen - (Gesundheitsportal)
Beratung und Unterstützung bei ungewollter Schwangerschaft
Österreichweit bieten Beratungsstellen sachliche Informationen sowie vertrauliche und ergebnisoffene Beratung an. Sie unterstützen ungewollt Schwangere dabei, Orientierung zu finden und eine informierte Entscheidung zu treffen. Die Beratung erfolgt freiwillig, kostenlos und anonym.
Frauengesundheitszentren
Frauen- und Mädchenberatungsstellen
Familienberatungsstellen
Fördertopf für Reproduktive Gesundheit – Österreichische Hochschüler:innenschaft
Einrichtungen – wo Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden
In Österreich werden Schwangerschaftsabbrüche sowohl in bestimmten Krankenanstalten (öffentliche Spitäler und private Ambulatorien) als auch in einigen niedergelassenen Praxen durchgeführt. Da nicht alle Spitäler und nicht alle Ärzt:innen bzw. Praxen Schwangerschaftsabbrüche anbieten, kann das Angebot regional unterschiedlich sein. Eine Liste von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung abrufbar:
Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung
[Verweise auf externe Angebote erfolgen nur zu Informationszwecken und beinhalten keine Aussage zur Qualität der dort angebotenen Dienstleistungen sowie zur Vollständigkeit der Angaben.]
Kosten
Ein Schwangerschaftsabbruch stellt keine Kassenleistung dar, die Kosten sind daher privat zu tragen. Eine Kostenübernahme durch die Kasse erfolgt nur dann, wenn ein Abbruch aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in einigen Bundesländern und unter bestimmten Umständen, etwa wenn sich die Frau in einer materiellen Notlage befindet und weitere Voraussetzungen gegeben sind. Nähere Informationen sind auf dem Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs abrufbar:
Finanzielle Unterstützung - Gesundheitsportal
Methoden im Überblick
Es gibt zwei Methoden einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen:
- medikamentös
- operativ
Welche Methode sich am besten eignet, ist individuell und wird im Rahmen des ärztlichen Aufklärungsgespräches gemeinsam mit der Patientin abgestimmt.
Weitere Information zu den Methoden und zum Ablauf des Schwangerschaftsabbruchs sowie damit verbundenen Fragen sind auf dem Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs abrufbar:
Methoden und weitere medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch - Gesundheitsportal
Weitere Informationen
Information zum Schwangerschaftsabbruch – Gesundheitsportal
Schwangerschaftsabbruch – österreich.gv.at
Info-Website „Meine Entscheidung: Schwangerschaftsabbruch in Wien“ – Stadt Wien