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Institutionelle Ausschreibungen im Hochschulbereich

Im österreichischen Hochschulsystem dienen spezifische Ausschreibungen der Umsetzung von österreichweiten, steuerungsrelevanten Zielsetzungen (Fachhochschulausbau, Digitalisierung, Pädagog:innenbildung) sowie der Sicherstellung einer effizienten Nutzung von öffentlichen Mitteln.

Ausschreibungen in der aktuellen Periode

Ausschreibung FH-Sondermittel 2026

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) startet eine einmalige Sonderausschreibung für österreichische Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Mit einem Fördervolumen von insgesamt 14 Millionen Euro werden Projekte unterstützt, die die soziale Durchlässigkeit im Bildungssystem und Kooperationen im FH-Sektor vertiefen. Die Einreichfrist läuft bis 30. Juni 2026.

  1. Förderung der Durchlässigkeit im Bildungssystem

Die Aktivitäten zur Förderung der Durchlässigkeit können breit gefächert sein. Sie lassen sich beispielhaft in folgende förderbare Aktivitätsfelder gliedern:

  • Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz Studierender von Eltern mit niedrigem formalem Bildungsniveau (z. B. Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Studienaufnahme bzw. Verbesserung der Rekrutierungsquote von Studierenden mit Eltern ohne Matura)
  • Maßnahmen zur Steigerung der Zahl der Studienanfänger:innen mit nicht-traditionellem Hochschulzugang (z. B. berufliche Qualifikation)
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an Studierenden und Absolvent:innen in Informatik- und Technikstudiengängen
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Hochschulzugangsqoute von Bildungsinländer:innen mit Migrationshintergrund
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Durchführung sozial-inklusiver Praktiken in den Bereichen Zugang, Lehre oder Studienorganisation
  • Maßnahmen zur Steigerung der Teilnahme an Auslandsaufenthalten von Studierenden, deren Eltern über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Studierbarkeit (z. B. für nicht-traditionelle Studierende, berufstätige Studierende, Studierende mit Betreuungspflichten, Studierende mit Beeinträchtigungen)

Gefördert werden ausschließlich eindeutig zuordenbare Aktivitäten, die von den Fachhochschulen/HAW ausdrücklich zur Förderung der Durchlässigkeit umgesetzt werden.

  1. Förderung von Kooperationen von FH/HAW mit Hochschulen und Unternehmen

Die Kooperationsaktivitäten österreichischer Fachhochschulen/HAW können breit gefächert sein. Sie lassen sich beispielhaft in folgende förderbare Aktivitätsfelder gliedern:

  • Maßnahmen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen der Fachhochschule und anderen Hochschulen (sektoral und intersektoral)
  • Maßnahmen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen der Fachhochschule und einem oder mehreren Unternehmen
  • Maßnahmen zum Aufbau von Kooperationen im Verwaltungs- und Servicebereich (z. B. Studierendenverwaltung, Informationsmanagementsysteme, Datenmanagement und -verbund, Lehr- und Lernplattformen) zwischen der Fachhochschule und anderen Hochschulen
  • Maßnahmen zur Digitalisierung der Lehre und hochschulübergreifender Prozesse, die in kooperativen Formaten entwickelt und/oder umgesetzt werden
  • Maßnahmen zur Entwicklung und/oder Umsetzung gemeinsamer Studien- und Lehrangebote zwischen der Fachhochschule und anderen Hochschulen
  • Maßnahmen zur Entwicklung und/oder Umsetzung dualer Studien- und Lehrangebote zwischen der Fachhochschule und einem oder mehreren Unternehmen
  • Maßnahmen zur strukturellen Verankerung gemeinsamer anwendungsorientierter Forschungsaktivitäten zwischen der Fachhochschule und ihren Kooperationspartner:innen
  • Maßnahmen zur Entwicklung eines interuniversitären Hochschulcampus (z. B. gemeinsame Nutzung von Forschungs- und Laborinfrastruktur, Services, Lehr- und Lernräumen)
  • Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Einbindung der Fachhochschule durch Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft/Industrie, Gesellschaft und öffentlichen Einrichtungen
  • Maßnahmen zur Stärkung der Innovationskapazität sowie des Technologie- und Wissenstransfers zwischen der Fachhochschule und ihren Partner:innen
  • Maßnahmen zur langfristigen Verankerung und Stärkung der Rolle der Fachhochschulen innerhalb der European University Alliances

Antragsberechtigt sind alle 21 FH/HAW in Österreich, gefördert werden zwischen 100.000 Euro und 2 Mio. Euro pro Vorhaben, wobei die antragstellenden FH/HAW und ihre Kooperationspartner:innen mindestens 20 % der Gesamtkosten als Eigenleistung selbst erbringen müssen. Die geförderten Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2030 abgeschlossen worden sein. Die Einreichung erfolgt wie üblich digital über die Ausschreibungsplattform.

Für die Auswahl der förderungswürdigen Vorhaben spielen u.a. die Übertragbarkeit der Resultate innerhalb der österreichischen Hochschullandschaft, die systematische Dissemniation unter den relevanten Zielgruppen, der Beitrag zur Profilbildung und (inter-)nationalen Sichtbarkeit, die Kohärenz mit bestehenden Strategien bzw. der Beitrag zu deren Weiterentwicklung, die wissenschaftliche und/oder künstlerische Qualität, die gesellschaftliche Relevanz und Verantwortung, die Nachhaltigkeit der Kooperation sowie die nachhaltige Wirkung sowie die Realisierungswahrscheinlichkeit eine entscheidende Rolle.

Die Auswahl erfolgt durch Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner auf Basis einer Empfehlung einer beim BMFWF eingerichtete Auswahlkommission. Ihr gehören Mitglieder des BMFWF (2), des Bundesministeriums für Finanzen (1) und der Österreichischen Fachhochschulkonferenz (1) an. Ergänzend ist zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung der Kommission die Einholung externer Expertise vorgesehen.

Ausschreibung von Fachhochschulplätzen 2025/26

2024 feiern die Fachhochschulen ihr 30-jähriges Bestehen. Aus diesem Grund werden für das Studienjahr 2025/26 insgesamt 700 zusätzliche bundesfinanzierte FH-Anfänger:innen ausgeschrieben (PDF, 139 KB). Sie umfassen einerseits die im Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan als dritten Ausbauschritt vorgesehenen 350 bundesfinanzierten zusätzlichen Anfänger:innenplätze in den Bereichen MINT/Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Andererseits sind damit auch noch 350 weitere Anfänger:innenstudienplätze zur Linderung des Fachkräftebedarfs enthalten. Insgesamt sollen in der aktuellen Förderperiode 2023 bis 2026 somit 1.400 bundesfinanzierte Studienplätze zur Verfügung stehen. 

Alle 700 neu zu schaffenden FH-Studienanfänger:innenplätze sollen wie in bisherigen Ausschreibungsrunden jeweils zur Hälfte zusätzliche Bachelor- und Masterstudienplätze betreffen, die sowohl durch den Ausbau bestehender erfolgreicher und besonders nachgefragter Studienangebote geschaffen werden können als auch durch das Anbieten neuer innovativer Studiengänge. 

350 zusätzliche bundesfinanzierte Anfänger:innenstudienplätze für innovative Studienangebote mit Fokus auf MINT und die Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation:
Gefördert werden nicht nur vorrangig technische Vorhaben, sondern auch innovative, interdisziplinäre Studienangebote an den Schnittstellen zu anderen Fachbereichen, z.B. Wirtschaft und Technik oder Medien und Technik. Dazu zählen auch solche, bei denen es um die digitale und ökologische Transformation von Produkten, Produktionsprozessen, Dienstleistungen und/oder der damit zusammenhängen Schaffung neuer, innovativer Geschäftsmodellen geht. Voraussetzung ist, dass die Studiengänge dem Ausschreibungsschwerpunkt entsprechen und deren Curricula einen Technikanteil von mindestens einem Viertel (25 Prozent) aufweisen. 

350 zusätzliche bundesfinanzierte Anfängerinnen- und Anfängerstudienplätze für Studienangebote, die Qualifikationen für bestehende oder neu entstehende Berufsfelder vermitteln, in Fachbereichen, in denen nachweislich ein akuter Mangel an akademisch ausgebildeten Fachkräften besteht.
In Frage kommen grundsätzlich Studiengänge in allen Bereichen, wenn nachgewiesen wird, das eine starke Nachfrage am Arbeitsmarkt nach akademisch ausgebildeten Fachkräften besteht. 

  • Die Bewertung der Projekte erfolgt vor dem Hintergrund der im Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 bis 2025/26 beschriebenen strategischen Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des FH-Sektors und der in diesem Kontext formulierten Zielsetzungen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus die Auslastung der fachhochschulischen Einrichtung sowie die Ausschöpfung der Finanzierungspotenziale der fachhochschulischen Einrichtung bei der Zuteilung von Studienplätzen besondere Berücksichtigung erfahren.

Ausschreibungen in der vergangenen Periode

Ausschreibung von Fachhochschulplätzen 2024/25 

Als zweite Etappe der Umsetzung des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 - 2025/26 (FH-Plan) soll der bedarfsorientierte Ausbau der Fachhochschul-Studienplätze als Beitrag für die digitale und ökologische Transformation weiter vorangetrieben werden. Deshalb schafft das Bundesministerium ab dem Studienjahr 2024/2025 neuerlich 350 zusätzliche Anfänger:innenstudienplätze in den Bereichen MINT/ Digitalisierung und Nachhaltigkeit, die je zur Hälfte für Bachelor- und für Masterstudienplätze vorgesehen sind. 

  • Gefördert werden nicht nur vorrangig technische Vorhaben, sondern auch innovative, interdisziplinäre Studienangebote an den Schnittstellen zu anderen Fachbereichen, z.B. Wirtschaft und Technik oder Medien und Technik. Dazu zählen auch solche, bei denen es um die digitale und ökologische Transformation von Produkten, Produktionsprozessen, Dienstleistungen und/oder der damit zusammenhängen Schaffung neuer, innovativer Geschäftsmodellen geht. Voraussetzung ist, dass die Studiengänge dem Ausschreibungsschwerpunkt entsprechen und deren Curricula einen Technikanteil von mindestens einem Viertel (25 Prozent) aufweisen. 
  • Die Vergabe der zusätzlichen bundesgeförderten Studienplätze ist für neue innovative Studienangebote wie auch für den Ausbau bestehender erfolgreicher und besonders nachgefragter Studienangebote vorgesehen, wobei neben dem quantitativen Ausbau auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen bestehender Studienangebote (z.B. im Bereich der angebotenen Organisationsformen, der Unterrichtssprache(n), der angebotenen Vertiefungsrichtungen, Wahlpflichtfächer, der angestrebten beruflichen Tätigkeitsfelder, der didaktischen Konzeption, Erweiterung um Studienplätze im dualen Ausbildungsformat…) Gegenstand der eingereichten Vorhaben sein können. 
  • Die Bewertung der Projekte erfolgt vor dem Hintergrund der im Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24-2025/26 beschriebenen strategischen Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des FH-Sektors und der in diesem Kontext formulierten Zielsetzungen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus die Auslastung der fachhochschulischen Einrichtung sowie die Ausschöpfung der Finanzierungspotenziale der fachhochschulischen Einrichtung bei der Zuteilung von Studienplätzen besondere Berücksichtigung erfahren.
  • Die Ausschreibungsfrist lief von 2. bis 27. November 2023. 17 der insgesamt 21 Fachhochschulen haben entsprechende Vorhaben eingereicht, zwölf tatsächlich den Zuschlag erhalten. Von den insgesamt 22 Vorhaben umfassen 13 innovative, neue Studienangebote, neun sind Aufstockungen bestehender Studiengänge. Von den 353 zusätzlichen bundesfinanzierten Anfänger:innen-Studienplätzen, die ab Herbst 2024/2025 geschaffen werden, entfallen 175 auf Bachelor- und 178 auf Masterstudienplätze. 187 davon umfassen zusätzliche berufsbegleitende und 30 zusätzliche duale Studienangebote mit integrierter Berufsausbildung.

Ausschreibung von Fachhochschulstudienplätzen 2023/24

Bereits Im Studienjahr 2023/24 ist die erste Phase des bedarfsorientierten Ausbaus der Fachhochschul-Studienplätze im Rahmen des neuen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 - 2025/26 erfolgt. Entsprechend diesen Vorgaben wurden die ersten 350 von insgesamt 1.050 zusätzlichen Anfänger:innenstudienplätze für den Ausbau bestehender und besonders nachgefragter Studienangebote in den Bereichen MINT/ Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Im Vordergrund stand der Ausbau erfolgreicher bestehender, besonders nachgefragter. Dabei wurden auch die Studienplatzauslastung sowie die Ausschöpfung vorhandener Finanzierungspotenziale der Fachhochschulen berücksichtigt. Dies entspricht der Zielsetzung im neuen FH-Plan, das Monitoring der für den FH-Ausbau eingesetzten Bundesmittel zielgerichtet zu intensivieren und weiterzuentwickeln und dabei gesamthafte, bildungspolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen.

Insgesamt wurden 39 Vorhaben für insgesamt 936 zusätzliche FH-Anfänger:innenstudienplätze von 14 Fachhochschulen eingereicht und davon Vorhaben von fünf Fachhochschulen für 286 Plätze in FH-Bachelorstudiengängen und 64 in FH-Masterstudiengängen ausgewählt.

„Ausbau des Fachhochschulsektors Studienjahr 2023/2024“ (PDF, 116 KB) 

Ausschreibung („Digitale“) Forschungsinfrastruktur

40 Millionen Euro stellt das BMFWF als Anschubfinanzierung für den Ausbau und/oder die Modernisierung vorhandener wie auch die Neuanschaffung qualitativ hochwertiger (digitaler) Forschungsinfrastruktur an Universitäten im Rahmen der Ausschreibung „(Digitale) Forschungsinfrastruktur“ zur Verfügung. Sie wird aus den Mitteln des Universitätsbudgets 2022 bis 2024 finanziert, wobei das Budget auch über den EU-Krisenfonds Recovery and Resiliance Facility (RFF) refinanziert wird. 

Ausschreibung (digitale) Forschungsinfrastruktur: Diese 28 Projekte werden gefördert 

Ausschreibung „Vorhaben zur digitalen und sozialen Transformation in der Hochschulbildung“ der öffentlichen Universitäten

Die Digitalisierung als kritischer Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung von Österreichs öffentlichen Universitäten im internationalen Vergleich sowie als wesentlicher Trägerinnen des österreichischen Forschungs-, Technologie- und Innovationssystems (FTI) verlangt nach einem gesamtheitlichen und integrativen Ansatz. In Umsetzung der Ziele des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans, des Beschlusses des 21. Ministerrates vom 13. Juni 2018 und des Programms der ehemaligen Bundesregierung 2017 – 2022 stellt das BMFWF den öffentlichen Universitäten einen Betrag von 50 Millionen Euro für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 zur Verfügung.

Damit sollen profilbildende und strukturentwickelnde Vorhaben unterstützt werden, die für das öffentliche Universitätssystem einen (inter-)national sichtbaren Entwicklungsschub ermöglichen und in denen digitale Innovation und/oder die soziale Dimension im Sinne der nationalen Strategie als zentrale Anliegen der Universität verdeutlicht werden.

Ausschreibung von Fachhochschulplätzen 2018/19 - 2022/23

Grundlage für die Entwicklung und Steuerung des Fachhochschul-Sektors in der vergangenen Periode war der Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2018/19 – 2022/23. Darin war ein FH-Ausbau von insgesamt 1.450 bundesgeförderten Anfänger:innenstudienplätzen vorgesehen.

Die Vergabe der bundesgeförderten Studienplätze erfolgte - wie bei all diesen Ausschreibungen - durch das Bundesministerium aufgrund definierter Kriterien, vorbehaltlich der Akkreditierung durch die Akkreditierungsagentur AQ Austria.

In insgesamt vier Ausbauschritten wurde der Ausbau des FH-Sektors gemäß dem FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2018/19-2022/23 umgesetzt und sogar mehr als erfüllt, weil in Summe im Vollausbau 1.466 zusätzliche, bundesfinanzierte Anfänger:innenplätze zur Verfügung stehen werden. In der Planungsperiode von 2018 bis 2023 investierte der Bund in den Fachhochschulsektor insgesamt fast 2,1 Mrd. Euro. 

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