Universitätsbudget 2028–2030: Fragen und Antworten

Stand: 19. Oktober 2026

16 Mrd. Euro effektives Gesamtbudget für die Universitäten

16,003 Mrd. Euro umfasst das effektive Gesamtbudget, das 2028–2030 für die Universitäten vorgesehen ist. Das entspricht nominell dem Budget der aktuellen Periode 2025 bis 2027 (15,994 Mrd. Euro). Davon sind 15,893 Mrd. Euro tatsächlich als Geldbetrag vorgesehen, 110 Mio. Euro umfassen Entlastungsmaßnahmen (Senkung der Lohnnebenkosten: 50 Mio. Euro, Verschiebung von BIG-Mieten: 60 Mio. Euro). Damit steht den Universitäten um 235 Mio. Euro mehr zur Verfügung als ursprünglich im Bundesfinanzrahmengesetz (15,658 Mrd. Euro) vorgesehen.

Nominell bleibt das Gesamtbudget für die Universitäten gleich. Denn auch 2025 bis 2027 sind den Universitäten knapp 16 Mrd. Euro zur Verfügung gestanden: Der damalige Ausgangswert lag bei 16,3 Mrd. Euro (inkl. Gehaltserhöhungen der Ärzt:innen), der um Einsparungen (minus 129,47 Mio. Euro) und den Solidarbeitrag der Universitäten für den FTI-Pakt (minus 150 Mio. Euro) auf 15,994 Mrd. Euro reduziert wurde.

Die voraussichtlichen Preis- und Gehaltssteigerungen 2028 bis 2030 sind darin aber nicht abgegolten. Das ist der Beitrag, den die Universitäten zur Budgetkonsolidierung der Republik leisten.

Damit liegt vor, was notwendig ist. Es ist entschieden, wie viel Geld allen 23 öffentlichen Universitäten gemeinsam zur Verfügung steht. Daraus abgeleitet steht auch der Gesamtbetrag nach § 12 UG fest, der bis 31. Oktober fixiert sein muss. Das ist die Summe, die ganz konkret über das Instrument der Universitätsfinanzierung verteilt wird. Es gibt aber noch andere gesetzliche Verpflichtungen, die (teilweise) über das Unibudget finanziert werden müssen (z. B. Aufbau der Medizinischen Fakultät Linz).

Die Universitäten wissen nun, wie die gesamthafte finanzielle Situation aussieht. Als autonome Rechtsträgerinnen tragen die Universitäten selbst die Verantwortung für den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel. Die Rektor:innen kennen ihre Universitäten am besten. Jetzt braucht es strategische Entscheidungen, insbesondere Kooperationen und Effizienzsteigerungen, damit die 16 Mrd. Euro bestmöglich eingesetzt werden. Die gemeinsamen Ziele und Prioritäten für 2028–2030 werden in den Leistungsvereinbarungen festgelegt, die die Universitäten und das BMFWF gemeinsam aushandeln.

Man muss unterscheiden: Die Bundesregierung hat sich nun auf ein Gesamtbudget für alle 23 öffentlichen Universitäten geeinigt. Von dieser leitet sich jene Summe, die tatsächlich über die Leistungsvereinbarungen an die Universitäten vergeben wird, ab. Daraus wiederum leiten sich die konkreten Budgetvorschläge für jede einzelne Universität ab, die sie im Vorfeld der eigentlichen Leistungsvereinbarungsverhandlungen erfahren. Diese starten üblicherweise im Herbst des jeweiligen Verhandlungsjahres, also im Herbst 2027. Auf Basis des Gesamtbudgets für alle 23 Universitäten können sich die Universitäten aber bereits ein Bild machen, was das für sie jeweils bedeutet.

Finanzielle Erleichterungen für die Universitäten

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Satz der Dienstgeberbeiträge für den FLAF von 3,7 % auf 2,7 % zu senken. Dies wird zu einer Reduktion der Lohnnebenkosten in Höhe von rund 50 Mio. Euro für drei Jahre (2028–2030) führen.

Es handelt sich um Entlastungen durch Maßnahmen der BIG, insbesondere um die Verschiebung von Miet- und damit verbundenen Investitionsaufwendungen im Umfang von 60 Mio. Euro.

Allgemein zum Budget

Das gesamte Unibudget setzt sich im Wesentlichen aus der Summe aller Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten, den Verpflichtungen aus Art.-15a-B-VG-Vereinbarungen (z. B. Medizinische Fakultät Linz) und der Refundierung der Gehaltssteigerungen für ehemalige Beamt:innen und Vertragsbedienstete zusammen.

Die Mittel für die Leistungsvereinbarungen (Globalbudgets) setzen sich aus drei Säulen zusammen: 1. Säule: Teilbetrag für Lehre, 2. Säule: Teilbetrag für die Forschung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste, 3. Säule: Infrastruktur und strategische Entwicklung; sie deckt Sonderausgaben der Universitäten (etwa für Mieten) ab. Nur die ersten beiden Säulen werden anhand von Indikatoren, also Zielwerten, errechnet.

Für die Lehre ist die Prüfungsaktivität (Zahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien mit mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten pro Studienjahr) der wichtigste Zielwert. Die Forschungsleistung orientiert sich daran, wie viel wissenschaftliches und künstlerisches Personal die Universität einsetzt.

Ja, das ist sie. Sie war es auch bereits 2025 bis 2027. Ihr Budget wird aber nicht über das Modell der Universitätsfinanzierung vergeben.

Ja, die Universitäten leisten dankenswerterweise für 2027 einen Beitrag von 150 Mio. Euro, um die Finanzierung des FTI-Pakts zu gewährleisten.

Das Geld geht der Wissenschaft nicht verloren: Es fließt über den Wissenschaftsfonds FWF im Wettbewerb an Forschungsprojekte, großteils an die Universitäten selbst.

Das BMFWF hat über viele Jahre hinweg einen ganzen „Werkzeugkasten“ an Governance-Instrumenten entwickelt, die für die Begleitung, Steuerung und Entwicklung des Hochschulsystems maßgeblich sind.

Dazu zählen u. a.:

Aus diesen werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungsverhandlungen dann konkrete Ziele und Vorhaben abgeleitet. Daraus ergibt sich der Budgetbedarf der jeweiligen Universität für die entsprechende Umsetzung. Dieses in den Leistungsvereinbarungen festgelegte Budget wird auch als Globalbudget (§ 12a UG) bezeichnet.

Was das für Studierende bedeutet

Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der bestehenden Studiengebühren ebenso ausgeschlossen wie ihre Einführung für alle. Denn das Budget soll nicht auf dem Rücken der Studierenden konsolidiert werden. Deshalb wird die Studienbeihilfe auch weiter jährlich valorisiert, um Studierenden, die sie brauchen, gerade jetzt finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Welche konkreten Maßnahmen die Universitäten setzen, legen sie im Rahmen ihrer Autonomie selbst fest. Das gilt auch für die Frage, wie der Studien- und Lehrbetrieb effizient ohne Qualitätseinbußen ausgestaltet werden kann.

Im Zuge der bevorstehenden Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen werden die Ziele und Prioritäten für 2028–2030 von den Universitäten und dem BMFWF gemeinsam festgelegt.

Nein. Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Studienbeiträge ebenso ausgeschlossen wie ihre Einführung für alle. Die Studienbeihilfe wird hingegen weiterhin valorisiert – trotz der notwendigen Budgetkonsolidierung.

Die Zugangsregelungen gemäß §§ 71a bis 71d UG werden derzeit evaluiert. Die Ergebnisse liegen in Kürze vor. Danach wird über die künftige Gestaltung entschieden. Die bisherigen Regelungen gelten bis 31. Dezember 2027.

Was das für das Universitätspersonal bedeutet

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Grundsätzlich liegt auch die Personalverantwortung in der Autonomie der Universitäten. Die Rektorate entscheiden, wo sie konkrete Einsparungen vornehmen. Das Thema Personal wird daher sicherlich auch ein ganz zentrales bei den Leistungsvereinbarungsverhandlungen sein, in deren Rahmen die gemeinsamen Prioritäten und Zielsetzungen 2028 bis 2030 der Universitäten und des BMFWF ausgehandelt werden.

Aber auch hier gilt: Das BMFWF setzt darauf, dass die Universitäten ihre Personalverantwortung professionell, maßvoll und sozial umsichtig wahrnehmen. In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Pensionierungen an, die durchaus einen gewissen Handlungsspielraum ermöglichen. Das bedeutet vor allem, dass strukturelle Effizienzpotenziale zuerst ausgeschöpft werden sollen. Einsparungen zulasten des wissenschaftlichen Nachwuchses sind zu vermeiden.

Medizinische Universitäten und Gesundheitssystem

Ja. Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Gehälter der Ärzt:innen an den Medizinischen Universitäten und der Medizinischen Fakultät Linz gesichert werden. Sie sind im effektiven Gesamtbudget rund 16 Mrd. Euro enthalten. Die Bundesregierung, insbesondere Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, hat auf den Stellenwert hingewiesen, den die Ärzt:innen an den Medizinischen Universitäten für die Gesundheitsversorgung in Österreich haben.

Die eigentlichen Gehaltsabschlüsse der Ärzt:innen werden im Übrigen zwischen Arbeitgeber:innen- und Arbeitnehmer:innenvertretung ausverhandelt. Das BMFWF hat dabei keine aktive Rolle. Ausgangsbasis sind die entsprechenden Kollektivverträge für den Universitätsbereich und die Betriebsvereinbarungen innerhalb der jeweiligen medizinischen Universitäten. Die Personalverantwortung liegt in der Autonomie der Universitäten, die darüber entscheiden

Die Gesundheitsversorgung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Sie liegt bei den Krankenanstaltenträger:innen (für die die Länder zuständig sind), mit Unterstützung der Medizinischen Universitäten. Dem BMFWF ist die Sensibilität dieses Bereichs bewusst, insbesondere wenn es um die Frage von Kürzungen geht. Das BMFWF geht davon aus, dass sich die Universitäten im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten bewegen und ihre Verantwortung maßvoll wahrnehmen.

Die Gesundheitsversorgung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Sie liegt bei den Krankenanstaltenträger:innen (für die die Länder zuständig sind), mit Unterstützung der Medizinischen Universitäten. Das ärztliche Personal (Mediziner:innen) wird in Wien (AKH) zur Gänze, in Graz und Innsbruck (LKHs) jeweils zur Hälfte gestellt. Dazu gibt es entsprechende Verträge zwischen BMFWF, BMF und den Ländern bzw. der Stadt Wien, die selbstverständlich weiterhin gelten. Wie sie umgesetzt werden, liegt in der autonomen Verantwortung der Universitäten als Arbeitgeberinnen der Ärzt:innen.