„Das Studium muss wieder persönlicher werden“
Seit April 2016 arbeitet Anna-Katharina Rothwangl in der Ombudsstelle für Studierende, seit 2023 ist sie ihre Leiterin. Im Studienjahr 2024/25 erreichten die Ombudsstelle 775 Anliegen, am häufigsten ging es um Studienbedingungen. Im Interview erklärt Rothwangl, warum die Anliegen komplexer werden, warum sie für ein einheitlicheres Studienrecht eintritt und was Studierende 2040 wirklich brauchen.
Die Anliegen werden komplexer
Frau Rothwangl, Sie arbeiten seit 2016 in der Ombudsstelle für Studierende. Was hat sich an den Anliegen in dieser Zeit verändert?
Anna-Katharina Rothwangl: Man hat den Eindruck, dass sie komplexer geworden sind. Ganz oft sind mehrere Themen gleichzeitig betroffen, nicht nur die Zulassung zum Beispiel, sondern Studienrecht, aber auch Diskriminierung oder Mobbing, arbeitsrechtliche oder förderungsrechtliche Fragen. Das ist sehr vielschichtig. Besonders zeigt sich das bei Studierenden, die mehrere Rechtsverhältnisse mit ihrer Universität haben, etwa Doktoratsstudierende: Wer in einem Betreuungsverhältnis steht und vielleicht auch noch an der Uni angestellt ist, steht in vielen Abhängigkeitsverhältnissen. Und was man auch merkt: Die Studierenden wissen viel besser über ihre Rechte Bescheid und fordern sie ein. Ich habe während meines Studiums nicht gewusst, dass es ein Universitätsgesetz gibt.
Hat sich durch KI etwas verändert?
Rothwangl: Ja. Wir merken, dass Studierende seit etwa eineinhalb Jahren KI verwenden, um uns zu kontaktieren. Für uns macht dies die Bearbeitung der Anliegen komplizierter. Zunächst wirken Anliegen, die mit KI geschrieben sind, besonders strukturiert und enden mit einer konkreten Forderung: das erwarte ich mir von der Ombudsstelle. In Wirklichkeit sind es aber oft Worthülsen, die sich gut anhören. Es fällt auch auf, dass viel mehr rechtliche Bestimmungen zitiert werde, oft solche, die mit dem Anliegen wenig zu tun haben, veraltert sind oder die deutsche Rechtslage betreffen. Meistens sind diese Anliegen viel mehr Arbeit für uns, zunächst, bis wir herausfinden, worum es genau in dem Anliegen geht und dann, um die Punkte abzuarbeiten, die die KI in Sekunden aufzählt. Für die Studierenden kann dies auch frustrierend sein, weil dadurch die Anliegenbearbeitung länger dauert. Auf der anderen Seite haben wir aber auch den Eindruck, dass mehr Studierende auf die Ombudsstelle aufmerksam werden, weil KI-Tools auf unsere Dokumente zugreifen: Derzeit erreichen uns viel mehr Anliegen zu Studierendenheimen, die sich ganz konkret auf unsere Verfahrensordnung beziehen.
„Je klarer der Rahmen, desto weniger Konflikte“
Wie sehen gute Studienbedingungen aus?
Rothwangl: Gute Studienbedingungen gibt es vor allem dann, wenn Regeln transparent kommuniziert werden und Informationen so eindeutig wie möglich formuliert und niederschwellig zugänglich sind. Je klarer ich als Studierende weiß, in welchem Rahmen ich mich bewegen kann, desto weniger Raum gibt es für Konflikte. Ein Beispiel: Die Beurteilungskriterien einer Lehrveranstaltung müssen vor Beginn des Semesters im Lehrveranstaltungsverzeichnis veröffentlicht werden, so steht es im Gesetz. Dort sollte auch stehen, wie oft ich anwesend sein muss, was ich erbringen muss und ob die Lehrveranstaltung prüfungsimmanent ist. Nur: Wissen das alle Studierenden? Die große Frage ist, wie und auf welchen Kanälen wir Studierende überhaupt erreichen.
Wenn wir uns die Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle der letzten Jahre ansehen, kann man erkennen, dass viele Anliegen mit Information erteilt, beendet werden. Das zeigt, dass sich Studierende also oft gar nicht wegen eines Konflikts an uns wenden. Ich glaube, Studierende tun sich manchmal schwer, herauszufiltern, was für sie relevant ist, weil es zu viel Regelungen und Information gibt, die unübersichtlich sind.
Konkret zeigt das auch der Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2024/25: Von 775 Anliegen betrafen 247 die Studienbedingungen, mehr als jedes andere Thema. Von den 718 Anliegen, die bis Redaktionsschluss abgeschlossen waren, wurden 429 mit einer Information erledigt.
Ein Studienrecht für alle vier Sektoren
Müssten die Hochschulen ihre Informationen dann nicht anders aufbereiten?
Rothwangl: Ich weiß gar nicht, ob das allein in der Verantwortung der Hochschulen liegt. Ich glaube, es hat auch damit zu tun, dass das Studienrecht in den einzelnen Sektoren – den Universitäten, Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Privathochschulen und Pädagogischen Hochschulen – verschieden ausgestaltet ist, und die Studierenden wissen das oft nicht. Das zeigt sich dann besonders in Konfliktfällen, wenn es um Rechtsschutz geht und die jeweiligen Zuständigkeiten. Wie schon zuvor angesprochen, wird die Regelungsdichte auch immer höher und die Dokumente, die relevant sind mehr.
Deshalb halte ich es für sinnvoll – und das wird eine Empfehlung in unserem nächsten Tätigkeitsbericht sein –, das Studienrecht in den Grundprinzipien zu vereinheitlichen. Beim Thema Anerkennungen sind die Regelungen schon jetzt gleich oder sehr ähnlich, die gute wissenschaftliche Praxis ist im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verankert, das für alle gilt. Derzeit ist gerade ein neuer Paragraf für das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz zum Thema geschlechterspezifische Gewalt in Begutachtung, der für alle Hochschulsektoren gelten soll. Das könnte man weiterdenken. Freilich wird es je nach Hochschulsektor immer Besonderheiten geben, die man eigens regeln muss. Aber das wären dann eben Sonderregelungen.
Ein Thema, das aus meiner Sicht grundsätzlich näher betrachtet werden sollte, ist das Diskriminierungsrecht an Hochschulen. Selbst Expert:innen in diesem Bereich, wissen nicht immer, wer konkret zuständig ist. Wie sollte das dann den Studierenden gelingen?
Wo liegen die größten Unterschiede zwischen den Sektoren?
Rothwangl: Ganz klar beim Rechtsschutz. An einer öffentlichen Universität werden studienrechtliche Themen bescheidmäßig erledigt, damit steht Studierenden bei einer negativen Entscheidung gebührenfrei der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. An einer Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften bewegen wir uns im Privatrecht. Da gibt es das Kollegium als Instanz nach der Studiengangsleitung, aber danach werden Studierende an den ordentlichen Rechtsweg verwiesen. Dann bleibt nur das Bezirksgericht, und das ist mit Kosten verbunden. Aus den Anliegen wissen wir, dass das den wenigsten Studierenden bewusst ist und manchmal sehr frustrierend sein kann. Auch hier ist mein Fazit: Transparenz und klare Information über die Situation, in der ich mich bewege, könnten viele Konflikte von vornherein vermeiden.
„Make it personal“
Was muss bis 2040 geregelt sein, damit Studierende gute Bedingungen vorfinden?
Rothwangl: Ich glaube, das Studium muss wieder persönlicher werden. Die Studierenden-Sozialerhebung, aber auch andere Studien zeigen, dass psychische Belastungen bei Studierenden zunehmen. Wir sehen zum Beispiel in Studierendenheimen, dass Studierende immer weniger Sozialräume haben. In einem Salzburger Studierendenheim hat man uns erzählt, dass das Freibad zugeschüttet wurde, weil es niemand mehr nutzt, und auch die Tennis- und Volleyballplätze verwendet niemand mehr. Anderswo werden Gemeinschaftsräume zu Fitnessräumen umgebaut. Gibt es keinen Bedarf mehr an Räumen für soziale Interaktion? Deshalb wäre es umso wichtiger, dass es 2040 eine Hochschule gibt, die Präsenz und persönliche Kontakte bietet. Auch bei KI sieht man, dass manche von schriftlichen Prüfungen und Arbeiten wieder zu mündlichen zurückkehren, um Leistungen zu validieren. Deshalb sage ich: „Make it personal.“ Wir dürfen nicht verlernen, miteinander zu kommunizieren. Wenn die KI das Anliegen schreibt, die KI der Ombudsstelle es beantwortet und ein KI-Agent wiederum zusammenfasst, was die Ombudsstellen-KI gesagt hat, bringt das nichts.
Was brauchen Studierende, die sich wegen Mobbing, Diskriminierung oder psychischer Belastung bei Ihnen melden, am dringendsten?
Rothwangl: Die Erfahrung aus den Anliegen zeigt: Jemanden, der zuhört. Meistens sind sie schon von A nach B geschickt worden. Wenn sie zu uns kommen, reicht es zunächst aus, dass sich jemand Zeit für sie nimmt, zuhört und ihr Anliegen ernst nimmt. Dann versucht man, das Anliegen zu zerlegen und herauszufinden, wer die richtigen Ansprechpersonen sind.
KI im Studium: den Rahmen abstecken
Was muss sich tun, damit Hochschulen langfristig gut mit KI umgehen können?
Rothwangl: Aus den Anliegen abgeleitet gilt auch hier: Man muss wissen, wo man sich bewegen kann. Brechen wir es beispielsweise auf die Lehrveranstaltung herunter: Lehrveranstaltungsleitungen geben Beurteilungskriterien vor und legen fest, das sind die erlaubten und die unerlaubten Hilfsmittel, und wenn ihr KI verwendet, gilt diese Richtlinie und die Verwendung muss ausgewiesen werden. Die Lehrenden machen also transparent, in welchem Rahmen sich die Studierenden bewegen dürfen, und die Studierenden machen umgekehrt transparent, wie sie KI verwendet haben. Die Studierenden haben eine Selbstverantwortung, und die darf und soll man ihnen meines Erachtens nicht wegnehmen. Ganz wichtig wäre, dass Studierende selbst den Mehrwert erkennen, dass es wichtig ist, dass sie etwas eigenständig machen. An einer Hochschule geht es schon darum, etwas aufgrund eigener Ideen und eigener Leistungen zu erreichen und hervorzubringen. Diesen Mehrwert sollte man noch sichtbarer machen.
Was besser geworden ist
Was hat sich seit 2016 gut entwickelt?
Rothwangl: Der Kontakt mit den Hochschulen. Wir haben kürzlich das zehnjährige Bestehen des Hochschulombudsnetzes, des österreichischen Netzwerks der Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen, gefeiert. Das Netzwerk ist sehr viel breiter geworden, und wir kennen einander auch gut. Deshalb können wir auch einfach die Kollegin oder den Kollegen anrufen, wenn ein Problem auftritt, oder die Studierenden rasch weitervermitteln.
Diese Kooperationen gibt es nicht nur direkt im österreichischen Hochschulraum, sondern auch mit der Behindertenanwaltschaft und der Gleichbehandlungsanwaltschaft, um den Studierenden Orientierung zu geben. Durch die europäische Vernetzung konnten wir außerdem noch stärker definieren, was eine Ombudsstelle leisten kann. Gerade versuchen wir, den Mehrwert von Ombudsstellen für die Hochschulen selbst sichtbarer zu machen.
Lernen die Hochschulen aus Beschwerden?
Rothwangl: Wo Hochschulen etwas tun können, habe ich sehr stark den Eindruck, dass sie Studierende unterstützen wollen. Ganz selten heißt es: Das machen wir nicht bzw. vorrangig dann, wenn klare gesetzliche oder interne Regelungen vorliegen. Zum zehnjährigen Jubiläum des Netzwerks haben wir eine Umfrage unter den Ombudsstellen gemacht. Von 27 studentischen Ombudsstellen haben elf geantwortet. Auch sie haben den Eindruck, dass ihre Anliegen von der Hochschulleitung gehört werden und dass man versucht, etwas zu ändern, wenn es ein strukturelles Thema gibt. Das ist einer der großen Mehrwerte, den Ombudsstellen für Hochschulen bringen können.
Und wird die Ombudsstelle vom Gesetzgeber tatsächlich gehört?
Rothwangl: Die letzten Jahre haben gezeigt, dass einige unserer Vorschläge im Tätigkeitsbericht umgesetzt worden sind. Die Frage ist: Wie viele Anliegen braucht es, damit man erkennt, dass etwas strukturell ist? Manchmal reicht dafür ein einziges, weil zwar noch nicht viele Personen davon betroffen waren oder den Weg zu uns gefunden haben, aber ersichtlich ist, dass die Problematik umfassender und nicht nur ein Einzelfall ist. Ich habe schon den Eindruck, dass der Gesetzgeber die Vorschläge der Ombudsstelle wertschätzt.
Kennen die Studierenden die Ombudsstelle gut genug?
Rothwangl: Eine Ombudsstelle braucht man, wenn man ein Problem hat. Nach dem Wort „Ombudsstelle“ sucht niemand. Deshalb haben wir unsere Website so gestaltet, dass Studierende uns über das finden, was sie suchen, wenn sie ein Problem haben. Durch die KI-gestützte Suche werden wir jetzt leichter gefunden als früher.
Wir sind gerade dabei zu überlegen, wie wir die Ombudsstelle in der Zielgruppe bekannter machen können und welche Kanäle wir dafür verwenden können. Dabei ist auch wichtig, dass wir unsere Rolle klarer kommunizieren und die Unterschiede zwischen anderen Einrichtungen deutlicher machen.
Dabei denke ich konkret an die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Ombudsstelle und der ÖH. In einer Vermittlung an einer Hochschule sieht man den Unterschied deutlich: Die gesetzliche Studierendenvertretung vertritt die Studierenden, wir nehmen eine allparteiliche Stellung ein.
Klarer kommunizieren, mehr Zeit für Studierende
Was sollte die Hochschulstrategie 2040 aus Sicht der Ombudsstelle unbedingt festhalten?
Rothwangl: Aus meiner Arbeit heraus: mehr Präsenz und mehr persönlichen Kontakt, und dass man es schafft, klarer zu kommunizieren, was oft auch darin besteht, implizite Annahmen explizit zu machen. Dadurch wird die Hochschule auch barrierearmer. Wir hatten gerade einen Workshop dazu, wie man mit Studierenden im Autismus-Spektrum besser kommuniziert, und da ist Klarheit ein großes Thema. Wenn psychische Belastungen zunehmen, ist es umso wichtiger, klar und eindeutig zu kommunizieren und gegen die Vereinsamung mehr soziale Kontakte zu ermöglichen.
Und wie sieht die Ombudsstelle 2040 aus?
Rothwangl: Sie soll noch Anliegen haben, denn dann gibt es noch Hochschulen (lacht). Wichtig ist, dass 2040 alle Hochschulen weiterhin Anlaufstellen haben. Sie sollten entsprechend ausgestattet sein, mit Personen, die die Ressourcen haben, sich für Studierende Zeit zu nehmen. Hochschulen sollten den Mehrwert erkennen, wenn Studierende frühzeitig abgeholt werden und Probleme dadurch gar nicht entstehen oder rasch gelöst werden können. Für die Ombudsstelle stelle ich mir vor, dass wir unsere Rolle noch mehr schärfen und dass das Ombudswesen weiter professionalisiert wird. Denn die Konflikte werden mit Blick auf die globalen Herausforderungen definitiv nicht weniger.
Das sagt Anna-Katharina Rothwangl auf die Frage: Wie sieht das Studium der Zukunft 2040 aus?
„Ich glaube, dass es inklusiver ist als jetzt. Ich würde mir wünschen, dass es flexibel ist, aber trotzdem persönlich. Das ist fast ein Widerspruch, denn wenn ich Präsenzuniversität sage, klingt das fast wie ein Rückschritt. Ich hoffe, dass die Hochschule ein Ort ist, an dem sich Studierende wohlfühlen können, ein Safe Space, an dem man miteinander ist und eine Konfliktkultur entwickelt hat. Dass man auf die Uni gehen will und gehen kann, dass es diese Orte noch gibt, auch wenn sie durch ein digitales Angebot ergänzt werden.“
Das sagt Anna-Katharina Rothwangl auf die Frage: Wozu brauchen wir 2040 (noch) Hochschulen?
„Da würde ich mit einer Gegenfrage antworten: Warum sollte es 2040 plötzlich nach ihrer jahrhundertelangen Geschichte keine Hochschulen mehr geben? Wir reden die ganze Zeit vom Kompetenzerwerb, dabei glaube ich, dass wir Grundlagen erlernen müssen, um Richtiges von Falschem unterscheiden zu können. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, die Vermittlung von konkreten Methoden zur Problemlösung und kritisches Denken sind keine Modeerscheinungen, sondern wesentliche Fähigkeiten. Wir brauchen 2040 definitiv noch Hochschulen.“
Zur Person
Anna-Katharina Rothwangl hat Rechtswissenschaften an der Universität Wien studiert, während des Studiums hat sie ein Erasmus-Semester in Frankreich absolviert. Seit April 2016 arbeitet sie als Juristin in der Ombudsstelle für Studierende und leitet diese seit 2022. In ihrer Funktion als Leiterin ist sie permanentes Vorstandsmitglied des European Network for Ombuds in Higher Education (ENOHE).
Die Ombudsstelle für Studierende
Die Ombudsstelle für Studierende im BMFWF informiert und berät Studierende, Studieninteressierte und Absolvent:innen öffentlicher Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischer Hochschulen, kostenlos und vertraulich. Sie kann mit den zuständigen Stellen an den Hochschulen Kontakt aufnehmen und vermitteln. Grundlage ist § 31 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz. Jedes Jahr legt sie dem Nationalrat einen Tätigkeitsbericht vor.
Links
Ombudsstelle für Studierende im BMFWF
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, Studienjahr 2024/25 (PDF)
Zusammenfassung des Tätigkeitsberichts 2024/25 (PDF)
Alle Tätigkeitsberichte und Publikationen der Ombudsstelle
Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen im österreichischen Hochschul- und Forschungsraum (Netzwerk)
10 Jahre Hochschulombudsnetz, 7. Oktober 2026
§ 31 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (Ombudsstelle für Studierende)
Hochschulstrategie 2040: AG Freudvoll & Aktiv
Hochschulstrategie 2040
Kontaktinformationen
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