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Leitung der Abteilung Präs/6 (Verbindungsdienste und Fremdlegistik), BMFWF

Leitung der Abteilung Präs/6 (Verbindungsdienste und Fremdlegistik), BMFWF

Im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung gelangt die Funktion der Leitung der Abteilung Präs/6 (Verbindungsdienste und Fremdlegistik) zur Besetzung.

Wertigkeit: A1/4 bzw. v 1/3
Dienststelle: BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Dienstort: Wien
Vertragsart: unbefristet
Befristung:                                         
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 03.12.2025
Monatsentgelt/bezug mindestens: EUR 3.733,10 bzw. EUR 3.716,00
Referenzcode: BMFWF-25-0178

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich der Abteilungsleitung fallen insbesondere:

  • Verbindungsdienste zum Ministerrat und Parlament
  • Angelegenheiten der Mitteilungen/Resolutionen und Personalia im Ministerrat
  • Parlamentarische Anfragen und Bürgerinitiativen/Petitionen
  • Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
  • Fremdlegistik
  • Koordination von Prüfungen des Rechnungshofs
  • Beschwerden der Volksanwaltschaft
  • Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG
  • Angelegenheiten des Informationsfreiheitsgesetzes
  • Anfragen des EZPWD

Erfordernisse

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise der Rechtswissenschaften.
  • Sie haben Kenntnisse der gesamten österreichischen Rechtsordnung, besonders des öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Informationsfreiheit) sowie im Bereich des Landesgesetzgebungsverfahrens gemäß Art. 97 und 98 B-VG einschließlich der Konsultationsmechanismus-Vereinbarung und der Veröffentlichungspflicht gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG.
  • Sie bringen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Vorbereitung der Entscheidungen des Ministerrates sowie des parlamentarischen Rechtserzeugungs- und Entscheidungsprozesses sowie der Mechanismen von Rechnungshof und Volksanwaltschaft mit.
  • Sie verfügen über Kenntnisse im Bereich der Legistik und Gesetzestechnik, Grundkenntnisse des Haushaltsrechts und des Gemeinschaftsrechts.
  • Sie haben die Fähigkeit zur effizienten und termingerechten Bewältigung von Aufgaben in regelmäßig kurzen Zeitspannen sowie besonderes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen.
  • Sie verfügen über Führungskompetenz und zeichnen sich durch analytisches, konzeptionelles und vernetztes Denken mit Problemlösungskompetenz aus.
  • Sie bringen die nötige zeitliche Flexibilität mit, sind belastbar und lösungsorientiert.
  • Sie bringen ein Bewusstsein für Barrierefreiheit und Diversität mit.

Sie fühlen sich angesprochen? Dann übermitteln Sie uns bitte unter unten angeführtem Button „Online bewerben“ Ihre Bewerbungsunterlagen. Wir freuen uns schon sehr darauf!

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil). Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen.

Bewerbungsgesuche haben innerhalb von vier Wochen nach Eintragung in der Jobbörse der Republik Österreich unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für diesen Arbeitsplatz als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich online über die Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) zu erfolgen. Der Einstieg für Bundesbedienstete erfolgt in der Regel über Employee Self Services (ESS).

Die Auswahl erfolgt unter anderem durch ein computerunterstütztes Eignungsscreening, zu dem die allgemein geeigneten Bewerberinnen und Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich eingeladen werden. Danach findet in der Regel ein Bewerbungsgespräch mit den bestgereihten Bewerberinnen und Bewerbern statt. Für Bewerberinnen bzw. Bewerber, die bereits in einem aufrechten Dienstverhältnis zum Bund stehen, entfällt das computerunterstützte Eignungsscreening; bei entsprechender Eignung werden diese sogleich zu einem Gespräch eingeladen.

Der Monatsbezug (A1/4) bzw. das Monatsentgelt (v1/3) beträgt mindestens EUR 3.733,10 bzw.  EUR 3.716,00. Der Betrag erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Gemäß § 20 Abs. 1a Ausschreibungsgesetz 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z.B. andere Dienststelle, Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder im Bereich der Wirtschaft) erwünscht.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMFWF finden Sie unter www.bmfwf.gv.at.

Kontaktinformation

Karin Stifter
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Präs/2
Minoritenplatz 3, 1010 Wien
Tel: 01 53120 – 9216
E-Mail: karin.stifter@bmfwf.gv.at