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BM Eva-Maria Holzleitner: „Digitaler Studierendenausweis macht Studierenden das Leben leichter und das Studium zugänglicher.“

Im Sommersemester 2026 kommt der bundesweite digitale Studierendenausweis. Das und mehr hat die Bundesregierung beschlossen. Damit setzt sie wichtige Schritte zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit in Österreich.

Schon im Laufe des Sommersemesters 2026 soll den Studierenden von öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Österreich erstmals ein bundesweiter digitaler Studierendenausweis zur Verfügung stehen, der bequem am Smartphone über die ID-Austria und die App „eAusweise“ abgerufen werden kann. Er soll für alle Studien gelten, für die es eine Zulassung an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gibt. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür – eine Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes (BilDokG) – hat die Bundesregierung jüngst im Ministerrat beschlossen.

„Der digitale Studierendenausweis ist ein konkreter Schritt, um Studierende zu entlasten und das Studium so zugänglicher zu machen. Denn damit in Zusammenhang steht auch die digitale Zulassung, die Studierenden Wege, Zeit und Nerven erspart, vor allem jenen, die berufstätig sind oder nicht in Uni-Nähe wohnen“, betont Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner.

Digitale Studienzulassung durch Online-Onboarding

Das liegt am sog. digitalen Onboarding, das schon ab Herbst 2025 schrittweise startet. Damit ist die Online-Bewerbung und Online-Zulassung zu einem Studium gemeint. Studienbewerber:innen, die eine ID-Austria besitzen und deren Daten dort hinterlegt sind, müssen nicht mehr extra alle für die Zulassung relevanten Dokumente (z.B. Reisepass, Reifeprüfungszeugnis) einreichen. Diese Informationen sind in Zukunft qualitätsgesichert in maschinenlesbarer Form vorhanden und die Universitäten und Hochschulen können diese abrufen (z.B. via zentrales Melderegister, zentrales Bildungsregister edu.REG, Führerscheinregister etc.). Das dafür notwendige Onboarding-System gibt es bereits. Es wurde gemeinsam mit dem Bundesrechenzentrum entwickelt und muss nun in die Systeme der einzelnen Hochschulen integriert werden.

Digitaler Studierendenausweis einfach in Anwendung, sicher in Umsetzung

Der digitale Studierendenausweis lässt sich mit wenigen Klicks aktivieren und vorzeigen. Die Daten bleiben dabei ausschließlich auf dem Gerät der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert – verschlüsselt und geschützt. So werden für die Standard-Überprüfung die Ausweisdaten kryptografisch abgesichert direkt von einem Mobilgerät zum anderen Mobilgerät übertragen („unbeobachtetes Ausweisvorzeigen“). Die zentrale Plattform erlangt von diesem Vorgang keine Kenntnis. Zur Überprüfung dient die App „eAusweis Check“, mit der der Ausweis kontaktlos und ohne Datenweitergabe verifiziert werden kann.

„Studierende sollen sich auf ihr Studium konzentrieren können – nicht auf bürokratische Hürden. Mit dem digitalen Studierendenausweis machen wir ihr Leben ein Stück einfacher und zeigen, wie Digitalisierung im Alltag konkret hilft. Er ist ein weiterer Schritt zu einer modernen Verwaltung, die auf Vertrauen, Sicherheit und Einfachheit setzt“, betont Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll zur geplanten Einführung des Studierendenausweises. Er hebt außerdem hervor, dass beim digitalen Studierendenausweis das „höchste Level an Datenschutz“ eingehalten werde, weil alle Daten lokal auf dem Gerät der Nutzerin bzw. des Nutzers gespeichert werden und die Ausweisdaten selbst verschlüsselt sind.

Starkes Zeichen für Wissenschaftsfreiheit – Ausweitung des Opportunity Hiring

Neben dem digitalen Studierendenausweis hat die Bundesregierung außerdem die Ausweitung des sogenannten Opportunity Hiring beschlossen, mit dem renommierte, internationale Forschende auf kurzem Wege nach Österreich geholt werden. Konkret soll der Anteil der Professuren, die so vergeben werden, von aktuell 5 auf 10 Prozent verdoppelt werden. Generell können Universitäten außerdem für einen begrenzten Zeitraum beim Abschluss von Arbeitsverträgen für Wissenschafter:innen und Künstler:innen, die in den vergangenen 24 Monaten (= zwei Jahren) in den USA tätig waren, von einer Ausschreibung absehen.

Diese Maßnahmen sind Teil des umfassenden Perspektivenpakets, mit dem das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) auf die Eingriffe in die Forschungsfreiheit in den USA reagiert. „Wir wollen signalisieren, dass die Wissenschaft in Österreich frei ist, dass wir ein sicherer Hafen sind und dass wir unsere Hand insbesondere in Richtung der Forschung und Wissenschaft sowie der betroffenen Personen in den USA ausstrecken", sagt Wissenschaftsministerin Holzleitner dazu.

Sie hob diesbezüglich die gute Zusammenarbeit mit allen zentralen Stakeholdern in Wissenschaft und Forschung hervor – insbesondere mit den Hochschulen, Forschungseinrichtungen, aber auch den Forschungsförderungsagenturen.

 „Wir ziehen hier an einem Strang und wollen auch klar signalisieren, dass wir als Österreich eine deutlich andere Position beziehen, als das etwa in den USA der Fall ist, wo die freie Forschung und die freie Wissenschaft stark unter Druck geraten sind", so Holzleitner.

Bereits umgesetzt: Der digitale One-Stop-Shop für internationale Forscher:innen  und Studierende

Bereits umgesetzt hat das BMFWF außerdem eine weitere Maßnahme des Perspektivenpakets. Der One-Stop-Shop für internationale Forscher:innen und Studierende ist bereits auf der Plattform https://www.euraxess.at/research-in-austria verfügbar. Darauf werden sämtliche relevante Informationen im Bereich Wissenschaft und Forschung in Österreich für Forscher:innen und Studierende mit USA-Bezug gesammelt und gebündelt dargestellt. Das betrifft insbesondere offene Jobangebote, Kooperationen, Mobilitätsmöglichkeiten, aber auch andere Förderangebote österreichischer Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Förderagenturen sowie entsprechende Vernetzungsmöglichkeiten im akademischen Bereich, aber auch für Unternehmen und Industrie.

Staatssekretär Josef Schellhorn betonte in seiner Stellungnahme: „Die heutigen Beschlüsse im Ministerrat zeigen, dass die Bundesregierung die gemeinsame Mission verfolgt, bürokratische Hürden abzubauen.“ Es gehe um Vereinfachungen und eine "zügige Digitalisierung" seitens der Verwaltung. Sowohl der digitale Studierendenausweis als auch die Vereinfachungen für die heimischen Universitäten bei der Aufnahme von US-Forscherinnen und -Forschern seien beispielhaft dafür, dass die Regierung "auch liefere".

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