Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Istanbul Konvention Gewalt gegen Frauen

Die Konvention eröffnet die Möglichkeit, in Europa gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Frauen vor genderspezifischen Gewalthandlungen zu schaffen.

Vorgeschichte

Der Europarat setzt bereits seit den 1990er Jahren Initiativen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Unter anderem wurden Empfehlungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt erarbeitet und eine europaweiten Kampagne durchgeführt.

Im Dezember 2008 richtete das Ministerkomitee des Europarates schließlich eine internationale Expertinnen- und Expertengruppe ein, die einen Konventionsentwurf erarbeitete, der alle Formen von Gewalt gegen Frauen umfasst. Auch Österreich hat sich in die Verhandlungen des Vertragstextes intensiv eingebracht.

Istanbul Konvention

Am 11. Mai 2011 wurde schließlich das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet - und trägt daher den Kurztitel "Istanbul Konvention".

Mit der Konvention gibt es erstmals in Europa ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen. Für Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, ist sie rechtlich verbindlich und umzusetzen.

Österreich hat die Konvention bereits am 14. November 2013 ratifiziert, am 1. August 2014 trat sie in Kraft.

Wesentliche Inhalte

Die Konvention enthält weitreichende Verpflichtungen zur Prävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Vorgaben betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung adäquater Hilfseinrichtungen, die strafgerichtliche Verfolgung von Gewalthandlungen und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess.

Die Regelungen umfassen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, also körperliche, psychische und sexuelle Gewalt - ebenso wie alle Erscheinungsbilder, wie zum Beispiel häusliche Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung und weibliche Genitalverstümmelung.

Einen besonderen Fokus legt die Konvention auf häusliche Gewalt und fordert auf, die zum Schutz vor häuslicher Gewalt enthaltenen Verpflichtungen auch auf Kinder und Männer anzuwenden.

Als eine wichtige Voraussetzung für den effektiven Schutz fordert die Konvention auch die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft.

Prüfung der Umsetzung

Ein Komitee von internationalen Expertinnen und Experten, kurz GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence) genannt, überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und spricht Schlussfolgerungen aus.

Auf Basis dieser Schlussfolgerungen kann das Vertragsstaatenkomitee - das sich aus jenen Staaten zusammensetzt, die die Konvention bereits ratifiziert haben - Empfehlungen an den geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist festlegen.

Staatenberichte

Österreich und Monaco sind die ersten beiden Länder, die beginnend mit März 2016 einer tiefgreifenden Überprüfung unterzogen wurden.

Bereits vorliegende Berichte und Stellungnahmen:

  • 1. Staatenbericht Österreichs an GREVIO (2016) 
  • GREVIO-Prüfungsergebnis samt Schlussfolgerungen (2017)
  • Österreichs Stellungnahme zum Prüfungsergebnis (2017) 

Das Vertragsstaatenkomitee kann abschließend Empfehlungen an Österreich aussprechen.

Dokumente - Konventionstext und Berichte

Dokumente barrierefrei