Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Gemeinsam gewaltfrei an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Jede dritte Frau in Österreich erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt. Diese Zahl versteht die Bundesregierung als Handlungsauftrag. Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen, sondern passiert jeden Tag. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind hiervon leider nicht ausgenommen.

„Hochschulen sind Orte der Zukunft. Und deshalb müssen sie auch Orte sein, an denen wir zeigen, wie eine gewaltfreie Zukunft aussehen kann. Die neue Studie zeigt klar, dass es gute Initiativen gibt, aber auch wo noch große Lücken bestehen. Genau deshalb schaffen wir mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen klare, verbindliche Standards. Damit alle Studierenden und Mitarbeiter:innen an jeder Hochschule denselben Schutz und dieselben Rechte haben.“
Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen Wissenschaft und Forschung

Die neue Status-quo-Studie des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) zeigt erstmals umfassend, wie unterschiedlich die Schutzstrukturen sind und wo Lücken bestehen. Die Bundesregierung setzt nun konkrete Maßnahmen um, um Studierende und Mitarbeiter:innen besser zu schützen und Hochschulen zu Vorreiterinnen im Gewaltschutz zu machen.

Zu den Studienautorinnen:

  • Katrin Wladasch, Expertin für Antidiskriminierung und rechtliche Rahmenbedingungen mit über 25 Jahren Erfahrung in Wissenschaft und Praxis.
  • Johanna Blimlinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Team „(Un)gleichheit und Antidiskriminierung“ mit Schwerpunkt Gleichbehandlungsrecht.

Zentrale Erkenntnisse der Studie

Die vom Ludwig Boltzmann Institut durchgeführte Erhebung analysiert erstmals systematisch Strukturen und Angebote zum Umgang mit geschlechterbasierter Gewalt an Österreichs Hochschulen. Die wichtigsten Befunde:

  • Uneinheitliche Regeln und Zuständigkeiten:
    Der Umgang mit geschlechterbasierter Gewalt unterscheidet sich stark zwischen Universitäten, FHs/HAWs, Pädagogischen Hochschulen und Privatunis, sowie außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Der Umgang unterscheidet sich ebenso danach, ob die betroffene Person Studierende:r oder Beschäftigte:r ist. Das führt zu Unsicherheit und unterschiedlichen Schutzniveaus.
  • Mangelnde Transparenz hemmt Meldungen:
    Zwar gibt es an den meisten Hochschulen Anlaufstellen, doch deren Erreichbarkeit, Qualität und Prozesse sind sehr unterschiedlich. Oft fehlen klare, standardisierte und transparente Verfahren, vor allem im Umgang mit Täter:innen. Das hält viele Betroffene davon ab, Vorfälle überhaupt zu melden.
  • Problematische Machtverhältnisse:
    Es gibt ausgeprägte Machtgefälle und patriarchale Strukturen in der Wissenschaft. Das erschwert es Betroffenen, Unterstützung zu bekommen, und Einrichtungen, konsequent zu handeln.

Zusammengefasst: Es gibt engagierte Initiativen, aber keine einheitlichen Standards und damit keine verlässliche Sicherheit für Studierende und Beschäftigte an Österreichs Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Mit dem am 26. November präsentierten Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen konnten bereits zentrale Empfehlungen der Studie verankert werden.

Die wichtigsten Maßnahmen, die die Bundesregierung umsetzt:

  • Bundesweiter Code-of-Conduct-Rahmen

Einheitliche Regeln, Definitionen und Verfahren zum Umgang mit geschlechterbasierter Gewalt, verbindlich für alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  • Verbindliche Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte

Jede Hochschule und Forschungseinrichtung muss ein umfassendes Schutzkonzept vorlegen: Prävention, Meldestrukturen, Sanktionen, Unterstützungsangebote.

  • Einheitliches rechtliches Schutzniveau

Gleiche Standards für alle Studierenden unabhängig davon, wo sie studieren. Klärung der Sanktionsmöglichkeiten auch für Täter:innen im Studierendenbereich.

  • Niederschwellige Handreichung für Betroffene

Übersicht über Anlaufstellen, Meldemöglichkeiten und Unterstützungsangebote.

  • Stärkung von Prävention und Sensibilisierung

Mehr Präventionsarbeit und klar definierte Verantwortungsstrukturen an allen Einrichtungen.

„Viele Betroffene melden Gewalt nicht, weil sie nicht wissen, an wen sie sich wenden können oder weil sie kein Vertrauen in die Abläufe haben. Mit den Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen schaffen wir Transparenz, klare Strukturen und echte Unterstützung. Hochschulen müssen sichere Räume sein, an denen wir zeigen, wie eine gewaltfreie Zukunft aussieht.“
Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
 

Rückfragehinweis

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Theresa Schobesberger, BA
Telefon: +4366488455349
E-Mail: theresa.schobesberger@bmfwf.gv.at