The European Higher Education Area in 2024: Bologna Process Implementation Report Schlüsseldaten unter Berücksichtigung der Darstellung Österreichs
Hintergrund
Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Launch des Bologna-Prozesses entwickelt sich der Europäische Hochschulraum nun in einem Kontext, in dem eine Reihe großer Krisen kurz hintereinander eingetreten sind: die COVID-19-Pandemie, gefolgt von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, verschiedene Manifestationen des Klimanotstands und der Krieg in Israel und Gaza nach den Gräueltaten vom 7. Oktober 2023. Diese Krisen stellen die Gesellschaft als Ganzes vor Herausforderungen und haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Hochschulbildung. Wie andere Sektoren kann auch die Hochschulbildung in Krisenzeiten unter den sozialen und wirtschaftlichen Folgen leiden. Gleichzeitig trägt sie durch Lehre, Forschung und die Unterstützung einer rationalen Policy-Entwicklung dazu bei, einen Weg in eine bessere Zukunft zu finden. Das Kommuniqué von Rom 2020 unterstreicht diesen Weg und skizziert eine Vision für einen inklusiven, innovativen und vernetzten Europäischen Hochschulraum bis 2030, der in der Lage ist, ein nachhaltiges, kohäsives und friedliches Europa zu stützen. Die Publikation The European Higher Education Area in 2024 - Bologna Process Implementation Report (PDF, 262 Seiten) zeigt auf, welche Schritte bereits unternommen wurden, und gibt Hinweise auf die noch zu bewältigende Strecke. Sie ist in sechs in sich geschlossene, aber miteinander verbundene Kapitel unterteilt, gibt einen Überblick über den Europäischen Hochschulraum und bewertet, inwieweit die Policy Commitments umgesetzt worden sind.
Chapter 1: EHEA key data
Dieses Kapitel enthält Informationen über die Rahmenbedingungen für die Hochschulbildung in den verschiedenen Ländern des EHEA. Ziel ist es, einen Einblick in die Entwicklung dieser Bedingungen im Kontext der Umsetzung des Bologna-Prozesses im gesamten EHEA anhand statistischer Daten zu den wichtigsten Merkmalen der europäischen Hochschulbildung zu bekommen. Die behandelten Themen sind: Entwicklung der Beteiligung von Studierenden und Personal; Zugang, Beteiligung und Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden; Veränderungen in der Anzahl der Hochschuleinrichtungen, Entwicklung der öffentlichen Finanzierung der Hochschulbildung.
Allgemeine Entwicklungen:
- Im Jahr 2021 gab es im EHEA 32,9 Millionen Studierende, davon entfielen rund 35% auf die Türkei und Deutschland. 62% der Länder zeigen eine starke Korrelation zwischen der Beteiligung an der Hochschulbildung und dem Bildungsniveau der Eltern auf.
- Im Jahr 2021 stieg der Anteil der Studienanfängerinnen im EHEA-Median auf 55,4%. Mit einer Steigerung von 53,1% auf 55,3% liegt Österreich damit etwa im Durchschnitt.
- Das gesamte akademische Personal des EHEA stieg 2021 um 11%. Der durchschnittliche Anteil des über 50-jährigen akademischen Personals im EHEA stieg an, während der durchschnittliche Anteil des akademischen Personals unter 35 Jahren abnahm, was auf eine Tendenz zur Überalterung des akademischen Personals hindeutet und Anlass zur Sorge über die Erneuerung der Humankapazitäten in den EHEA-Bildungssystemen gibt. Der EHEA Medianwert des weiblichen akademischen Personals stieg auf 47%. Hier konnte Österreich von 42,1% auf 44,0% aufschließen.
- Im Jahr 2020 betrug der Median der öffentlichen Ausgaben für die tertiäre Bildung im Verhältnis zum BIP 1% und ist im Vergleich zu 2015 leicht gesunken. Der Prozentsatz der öffentlichen Ausgaben im Verhältnis zum BIP im Jahr 2020 variiert, wobei die höchsten Raten in den skandinavischen Ländern verzeichnet wurden.
Österreichspezifika im Detail:
- Die Einschreibungszahlen im EHEA-Median stiegen von 15,9% im Jahr 2016 auf 16,9% im Jahr 2021. In Österreich konnte in den gleichen Zeiträumen eine Zunahme von 18,7% auf 19,5% (in % der Gesamtbevölkerung zwischen 18 und 34 Jahren) beobachtet werden und liegt damit 2,6% über dem EHEA-Durchschnitt.
- Die jährlichen öffentlichen Ausgaben für tertiäre Bildung in % des BIP (einschließlich FuE), 2015 und 2020 konnten in Österreich von 1,8% im Jahr 2015 auf 1,9% im Jahr 2022 erhöht werden. Bei einem EHEA-Median von lediglich 1% liegt Österreich hinter Dänemark, Norwegen und Schweden auf dem 4. Platz.
- Der Median der Ausgaben pro Studierenden (Vollzeitäquivalent) im gesamten EHEA stieg von 6.890 EUR pro Studierenden im Jahr 2015 auf 8.065 EUR im Jahr 2020. Mit einem Anstieg von 14.334 EUR auf 16.575 EUR im gleichen Zeitraum liegt Österreich an 7. Stelle hinter Luxemburg, der Schweiz, Norwegen, Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich.
- 2018/19 hatte Österreich 70 Hochschuleinrichtungen, 2022 bereits 77.
Chapter 2: Key Commitments: Degree structure, recognition and quality assurance
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Fortschritte bei der Erfüllung der wichtigsten Commitments, welche die nationalen Regierungen im Hinblick auf die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums eingegangen sind. Zunächst werden die Entwicklung der degree structure und der Stand der Umsetzung von drei Bologna-Tools untersucht: das diploma supplement, ECTS und die national qualification frameworks (NQF).
Der zweite Abschnitt gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der policy commitments in Bezug auf recognition of qualifications. Außerdem wird der Einsatz von Tools zur Anerkennung der Qualifikationen von Flüchtlingen untersucht, wie der Council of Europe qualification passport for refugees (EQPR).
Der dritte Abschnitt befasst sich mit den Entwicklungen bei der Umsetzung der Commitments zur quality assurance seit dem Kommuniqué von Rom. Er enthält eine Aktualisierung der wichtigsten qualitativen Indikatoren und gibt empirische Evidenz für den Entwicklungsstand der externen Qualitätssicherungssysteme. Ein Großteil der Informationen für diesen Abschnitt stammen aus dem European Quality Assurance Register (EQAR).
Allgemeine Entwicklungen:
- Die Analyse zeigt, dass es nach wie vor kein einheitliches Modell für degree programmes gibt, weder für den first noch für den second cycle. In den meisten EHEA-Ländern sind die gängigsten die von 180 ECTS Credits für den ersten Zyklus und 120 ECTS Credits für den second cycle.
- Etwas mehr als die Hälfte aller EHEA-Systeme bieten short cycle higher education programmes an.
- Etwa ein Drittel der EHEA-Systeme bietet auch programmes outside the Bologna-degree structure an.
- Die Ergebnisse der Datenanalyse zeigen, dass in mehr als der Hälfte der Bildungssysteme mit verfügbaren Daten (29 von 48), vor allem in Westeuropa, Hochschuleinrichtungen Lernmodule oder Kurse anbieten, die zu Microcredentials führen. Allerdings haben nur 10 von ihnen solche Kurse in ihren NQR aufgenommen, und noch weniger geben ihr Arbeitspensum in ECTS an. Die Mehrheit der Länder hat rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um sicherzustellen, dass Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit haben, flexible Module zu entwickeln, die zu Microcredentials führen.
- Was die wichtigsten Transparenzinstrumente betrifft, so verlangt etwa die Hälfte der Systeme, dass externe Qualitätssicherungsagenturen alle wichtigen Aspekte der Umsetzung des ECTS im Rahmen ihrer regelmäßigen Evaluierungsprozesse überwachen.
- Die formale Einhaltung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens (LRC) ist im gesamten EHEA gut etabliert. Acht Länder haben kürzlich alle wichtigen Grundsätze in die nationale Gesetzgebung aufgenommen.
- Es gibt es immer noch fünf Länder, die keine spezifischen Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge, Vertriebene und Personen in einer flüchtlingsähnlichen Situation vorschreiben, was eine Vernachlässigung der Umsetzung einer internationalen rechtlichen Verpflichtung darstellt.
- System-level automatic recognition of qualifications and degrees for academic purposes gilt in etwa einem Drittel der Bildungssysteme.
- Ein möglicher Zusammenhang besteht zwischen dem Workload von first-cycle programmes und automatic recognition. Bildungssysteme, in denen die meisten first-degree programmes 180 ECTS Credits umfassen, wenden sehr wahrscheinlich die recognition of qualifications for academic purposes an.
- Der Abschnitt über die Qualitätssicherung belegt, dass die Umsetzung des key commitments zur external quality assurance an Tempo gewinnt.
- Cross-border quality assurance ist nach wie vor ein Bereich, in dem es erhebliche Unterschiede gibt, vor allem bei den Zulassungsbedingungen und Anforderungen in den einzelnen Ländern. Zwar hat die Zahl der Aktivitäten zugenommen, was ein Zeichen des Fortschritts ist, doch fehlt vielen Einrichtungen die Möglichkeit, die cross-border external evaluation in ihrem eigenen Hochschulsystem anerkennen zu lassen.
- Die Anwendung des European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes hat in den letzten Jahren zugenommen, wenn auch von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau aus (20 der 49 EHEA-Systeme vollständig übernommen).
Österreichspezifika im Detail:
- Österreich kennt für den first cycle neben dem 180 ECTS Credit Workload auch 240 ECTS Credits bzw. „others“, auch die 120 ECTS für second cycles programmes sind nicht durchgängig vorhanden. Dennoch sind die 300 ECTS Credits für beide cycles vorherrschend.
- Short-cycle programmes sind in Österreich nicht existent.
- Integrated/long programmes, die zu einem second cycle-degree führen, betreffen weniger als 10% der Studierenden. In Österreich gibt es zudem keine relevanten Programme außerhalb der Bologna-degree structure. Insgesamt erfüllt Österreich alle Elemente für den Indikator Nr. 1 „Implementation of agreed Bologna degree structure“ und wird mit Dunkelgrün bewertet.
- Microcredentials sind in Österreich nicht in den NQF integriert. Österreich, Estland, Griechenland und Spanien verwenden ECTS zur Messung des Arbeitsaufwands und erleichtern so die Übertragbarkeit dieser Qualifikationen.
- Beim Indikator Nr. 2 „Monitoring the implementation of the ECTS system by external quality assurance“ wird Österreich Hellgrün zugeordnet. Das bedeutet, dass die principles des ECTS-Users‘ Guide 2015 von der externen Qualitätssicherung als Grundlage für die Bewertung der Umsetzung des ECTS in allen Hochschuleinrichtungen verwendet werden müssen und 4 bzw. 5 issues gezielt gemonitort werden. Für die Bewertung Dunkelgrün fehlt, dass hinsichtlich des vorerwähnten Monitorings die Hochschuleinrichtung über ein geeignetes Einspruchsverfahren verfügen müsste, um Probleme bei der Anerkennung von Studienleistungen zu lösen.
- Dunkelgrün erreicht Österreich für den Indikator Nr. 3 „Stage of implementation of the Diploma Supplement“, da alle Kriterien erfüllt sind.
- Der Indikator Nr. 4 „Implementation of national qualification frameworks“ weist Österreich Dunkelgrün zu, da der final NQF und der self-certification report auf einer öffentlichen Website eingesehen werden können und der NQF seine Kompatibilität mit dem Qualifications Framework for the European Higher Education Area selbstzertifiziert hat.
- Hinsichtlich „Principles of the Lisbon Recognition Convention (LRC) in national legislation“ ist für Österreich ersichtlich, dass alle 5 LRC principles in der nationalen Gesetzgebung festgelegt sind. Festgehalten wird, dass seit der Veröffentlichung des Bologna Implementation Reports 2020 Fortschritte erzielt wurden und 8 weitere Länder, u.a. Österreich, alle Principles in die nationale Gesetzgebung aufgenommen haben. In Österreich fördert das UG 2002, geändert 2021, den Vergleich von Lernergebnissen und nicht der Programminhalte zu Anerkennungszwecken.
- Die Implementierung von Article VII LRC ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.
- Für den Indikator Nr. 5 „System level (automatic) recognition for academic purposes“ wird Österreich Dunkelgrün zugewiesen. Es existiert demnach in Österreich eine automatische Anerkennung, was bedeutet, dass alle in anderen EHEA-Ländern ausgestellten Hochschulabschlüsse auf 49 Systeme vergleichbaren akademischen Qualifikationen im Heimatland gleichgestellt sind und das Recht auf Zugang zu einem Studiengang auf der nächsthöheren Ebene eingeräumt wird.
- Hinsichtlich Quality Assurance wird Österreich beim Indikator Nr. 6 „Stage of development of external quality assurance system“ der Bewertung Dunkelgrün zugeordnet. Das bedeutet, dass es landesweit ein voll funktionsfähiges Qualitätssicherungssystem gibt, bei dem alle Hochschuleinrichtungen einer regelmäßigen externen Qualitätssicherung durch eine Agentur unterzogen werden, die die Einhaltung der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the EHEA (ESG) durch Registrierung im EQAR nachgewiesen hat. Beim Indikator Nr. 7 „Level of student participation in external quality assurance“ wird Österreich die Farbe Hellgrün zugewiesen, da Studierende nicht als vollwertige Mitglieder an follow-up procedures teilnehmen. Dunkelgrün erreicht Österreich bei Indikator Nr. 8 „Level of international participation in external quality assurance“, und bei Indikator Nr. 9 „Level of openness to cross border quality assurance of EQAR registered agencies“. Alle Einrichtungen und Programme können sich von einer geeigneten Qualitätssicherungsagentur aus dem Ausland evaluieren lassen, um ihre Verpflichtungen zur externen Qualitätssicherung unter Einhaltung der nationalen Anforderungen zu erfüllen.
Chapter 3: Fundamental values
Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Darstellung des aktuellen Stands in Bezug auf die sechs identifizierten Grundwerte des EHEA. Es beginnt mit einer Erinnerung an die Verpflichtungen aus dem Kommuniqué von Rom und mit Verweisen auf Grundwerte, die bereits in früheren Kommuniqués erschienen sind.
Der erste angesprochene Wert ist academic freedom, für den der EHEA bereits eine Definition und eine begleitende Erklärung für das Jahr 2020 angenommen hat.
Es folgen die Grundwerte, deren Definitionen und Erklärungen zum gemeinsamen Verständnis sich derzeit in der Entwicklungsphase befinden: academic integrity; institutional autonomy; and student and staff participation in higher education governance.
Der Abschnitt über die Bewertung der beiden Grundwerte public responsibility for and of higher education stellt eine Reflexion über künftige Wege für Überwachung und Bewertung in einer synthetischen Weise dar.
Dieses Kapitel bietet nur einen ersten Einblick in den Schutz und die Förderung der Grundwerte innerhalb des EHEA. Es wird angestrebt, in den kommenden Jahren einen Überwachungsmechanismus einzurichten.
Allgemeine Entwicklungen:
- De jure ist der Schutz der Grundwerte im gesamten EHEA weit verbreitet. Der Schutz wurde jedoch in spezifischen nationalen und kulturellen Kontexten entwickelt, und die Art und Weise, wie Werte definiert werden, kann sehr unterschiedlich sein.
- Das Vorhandensein einer Definition von Werten reicht nicht aus, um sicherzustellen, dass der Wert in einer Weise verstanden wird, die mit dem Verständnis des EHEA übereinstimmt. Bei künftigen Überwachungsmaßnahmen ist zu prüfen, inwieweit die nationalen Wertedefinitionen mit den Konzepten der EHEA-Grundwerteerklärungen übereinstimmen oder von ihnen abweichen.
- Eine erste Analyse der nationalen Definitionen der akademischen Freiheit ergab, dass nicht alle Aspekte der akademischen Freiheit, wie sie in der EHEA-Erklärung angeführt sind, in den nationalen Definitionen enthalten sind. So wurde beispielsweise das Konzept der Freiheit des Lernens nur in zwei Ländern - Lettland und Nordmazedonien - als Element der nationalen rechtlichen Definitionen identifiziert.
- Die Aufmerksamkeit, die der academic integrity geschenkt wird, scheint im gesamten EHEA zuzunehmen. Plagiate scheinen von allen Mitgliedstaaten als brennendes Problem erkannt zu werden, während „academic fraud“ und „contract cheating“ von den Behörden weit weniger beachtet werden.
- Governance and institutional autonomy sind Themen, die sowohl auf nationaler als auch auf Systemebene untersucht werden müssen, wobei auch Entwicklungen wie der Aufstieg der Europäischen Hochschulallianzen und anderer transinstitutioneller Strukturen zu berücksichtigen sind. Eine externe Evaluierung der institutionellen Autonomie findet in der Hälfte der EHEA-Systeme statt und wird fast immer von Qualitätssicherungsagenturen durchgeführt.
- Von allen bestehenden Bewertungs- und Überwachungsinstrumenten wurde die EUA Autonomy Scorecard als das am besten geeignete Instrument identifiziert.
- Die aktuellen Daten liefern eine erste Bewertung der rechtlichen Umsetzung der Beteiligung der Studierenden und des Personals an der Hochschulleitung, die eher auf einen institutionellen als auf nationaler Ebene verankerten Ansatz hinweisen. In etwas mehr als einem Drittel der EHEA-Systeme gibt es Rechtsvorschriften, die eine Beteiligung von Studierenden- und Personalvertretungen an der nationalen Politikgestaltung vorschreiben.
- Eine De-facto-Bewertung würde eine Selbstevaluierung durch die Betroffenen selbst erfordern, insbesondere durch Studierenden- und Personal-Vereinigungen bzw. Gewerkschaften.
- Es ist dringend erforderlich, dass die Ministerinnen und Minister die entsprechenden Definitionen für jeden der Grundwerte des EHEA annehmen.
Österreichspezifika im Detail:
- Academic freedom findet sich in Österreich sowohl in der Verfassung als auch in der Gesetzgebung für den Hochschulbereich. Eine Evaluierung an den HEIs verlangt das Gesetz nicht.
- In Österreich ist der Grundwert academic integrity in der Gesetzgebung erwähnt, jedoch besteht kein Evaluierungserfordernis. Zudem gibt es keine Datensammlung hinsichtlich academic misconduct.
- Hinsichtlich Systemwechsel in allen Autonomie-Dimensionen wird Österreich laut EUA folgendermaßen klassifiziert: Organisational: Stable; Financial: Decreased; Staffing: Increased; Academic: Increased.
- Institutional autonomy ist in Österreich sowohl in der Verfassung als auch in der Gesetzgebung für den Hochschulbereich vorgesehen. Eine Evaluierung an den HEIs verlangt das Gesetz nicht.
- In Österreich ist hinsichtlich „Required proportions of students and staff in higher education institutions‘ governing bodies“ sowohl der Anteil der Studierenden als auch der des Personals in den Rechtsvorschriften festgelegt.
- Hinsichtlich „Legal requirements for staff and student to participate in national HE policymaking“ sind Österreich, Tschechien, Italien und die Ukraine als Ausnahme angeführt, da ein gesetzliches Erfordernis nur für student associations/unions vorgesehen ist.
- Legal requirements for staff and student to participate in HEIs‘ internal steering“ gibt es in Österreich für students and/or associations/unions, nicht jedoch für higher education staff and/or associations/unions. [Anmerkung: Transkriptionsfehler EK; gibt es auch für staff in AT]
Chapter 4: Social dimension
Das Kapitel Social dimension folgt der Struktur der Principles and Guidelines und konzentriert sich auf die zehn Bereiche, die in dem Dokument nacheinander erörtert werden.
Jeder Abschnitt beginnt mit einem Verweis auf die Principles and Guidelines, wie sie in dem strategischen BFUG-Dokument enthalten sind und anschließend werden die Indikatoren erörtert, die für die Überwachung in diesem Bericht ausgewählt wurden. Auf Grundlage dieser Indikatoren wurden zusammengesetzte Scorecard-Indikatoren für acht der Bereiche entwickelt.
In den Bereichen strategic commitment und community engagement wurde anstatt der Entwicklung von Scorecard-Indikatoren eine detailliertere Analyse vorgezogen, dennoch könnten solche Scorecard-Indikatoren in Zukunft erstellt werden.
Allgemeine Entwicklungen:
- Mit Hilfe von Scorecard-Indikatoren lassen sich auch die relativen Fortschritte der EHEA-Bildungssysteme in den verschiedenen Politikbereichen vergleichen. Tatsächlich zeigen die Scorecard-Indikatoren eine beträchtliche Varianz im Hinblick auf den Grad der Umsetzung der zehn principles. Während einige Scorecard-Indikatoren ein starkes commitment für die Grundsätze der sozialen Dimension im EHEA belegen, zeigen andere ein relativ geringes Maß an Aufmerksamkeit für bestimmte Politikbereiche.
- Die Grundsätze mit dem höchsten Umsetzungsgrad beziehen sich auf sustainable funding for equity, inclusion and diversity in higher education, and academic and career guidance and counselling provision. Die große Mehrheit der Länder bietet financial support to HE students (in Österreich Studienbehilfe, weitere Maßnahmen Studienförderung), nur 2 Länder bieten kein academic or career guidance (Studien- und Berufsinformation- und Beratung) an. Gleichzeitig müssen noch Fortschritte gemacht werden, wenn es um die gezielte Unterstützung der Einrichtungen selbst geht. Mehrheitlich gibt es Monitoring durch Qualitätssicherungsagenturen für guidance and counselling services, jedoch hat nur eine Minderheit der Länder öffentliche Einrichtungen geschaffen, die auf Konfliktlösung und Konfliktvermittlung spezialisiert sind.
- Die EHEA-Länder schneiden bei Monitoring and data collection sowie bei der Schaffung von flexible learning conditions relativ gut ab. Der schwächste Bereich innerhalb des Indikators Monitoring and data collection ist die Erhebung von Daten über completion of first year students in the first cycle. Der Indikator Enabling flexible modes of lifelong learning in higher education umfasst flexible Lernformen (z. B. part-time, blended and distance learning) sowie recognition of prior non-formal and informal learning for accessing and contributing towards the fulfilment of higher education programmes. Unter diesen Elementen sind die meisten Fortschritte bei der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich, die den Zugang zu Hochschulbildung über RPL ermöglichen, und die Verpflichtung von Qualitätssicherungsagenturen, zu überwachen, wie dies von Hochschuleinrichtungen umgesetzt wird.
- Die Scorecard-Indikatoren im mittleren Umsetzungsbereich beziehen sich auf die principles hinsichtlich synergies and lifelong learning und creating inclusive learning environments and institutional cultures. Bei diesen beiden Indikatoren befindet sich mehr als ein Drittel der EHEA-Bildungssysteme in den beiden untersten Kategorien, aber immer noch mehr als ein Viertel von ihnen in den beiden obersten. Diese relative Verteilung zeigt, dass es den meisten Bildungssystemen in diesen Politikbereichen noch an wichtigen Elementen mangelt.
- Die principles mit dem niedrigsten Umsetzungsgrad betreffen international mobility und policy dialogue. Deren Indikatoren zeigen, dass mehr als die Hälfte der EHEA-Bildungssysteme in den beiden untersten Kategorien liegen.
Österreichspezifika im Detail:
- Österreich hat ein Top-Level Strategie hinsichtlich social dimension für Studierende, nicht aber für academic staff. Der Bericht hält fest, dass nur wenige Strategien konkrete und messbare Ziele beinhalten. Positiv werden die österreichischen Ziele im Annex hervorgehoben: Senkung des Wahrscheinlichkeitsfaktors für den Hochschulzugang von Studierenden, deren Eltern keine Hochschulreife haben, auf 2,10 (bis 2025). Halbierung der Zahl der Studiengänge an jeder Hochschuleinrichtung, in denen der Anteil von Männern oder Frauen weniger als 30% beträgt, bis 2025. Erhöhung des Prozentsatzes der zum Hochschulstudium zugelassenen Studierenden (educational resident), die Kinder von Zuwanderinnen und Zuwanderern der zweiten Generation sind, auf 30% bis 2025. Der Bericht hält fest: nur Österreich befasst sich mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zwischen den Hochschulprogrammen mit einer spezifischen Zielvorgabe. Zum strategic commitment besteht in Österreich das Erfordernis eines Monitorings durch eine Qualitätssicherungsagentur. Recognition of prior learning in accessing and for the fulfilment of first-cycle higher education study programmes ist in Österreich für Fachhochschulen möglich. Der relevante Indikator 10 „Enabling flexible modes of lifelong learning in higher education“ anerkennt hier für Österreich 3 Elemente und weist die Farbe Hellgrün zu. Ausschlaggebend dafür ist folgendes fehlende Kriterium: Qualitätssicherungsagenturen müssen in ihren externen Evaluierungsverfahren die Anerkennung nichtformalen und/oder informellen Lernens im Hochschulbereich berücksichtigen.
- Für Österreich sind keine Top-level coordination structures and mechanisms between different levels of education erkennbar. Der Indikator 11 „Facilitating synergies for an inclusive lifelong learning“ zeigt, dass nur 2 der 4 Elemente erfüllt sind, was eine Bewertung Gelb bewirkt.
- Hinsichtlich Monitoring und Data Collection attestiert der Bericht Österreich das Vorhandensein eines Monitorings der student characteristics beim Hochschuleintritt, beim Abschluss des first cycle und am Ende des ersten Jahres. Beim Indikator Nr. 12 „Monitoring and data collection“ wird Österreich daher Dunkelgrün zugeordnet.
- Zudem gibt es in Österreich das gesetzliche Erfordernis sowohl für free psychological counselling als auch free academic and careers guidance in HEIs. Indikator Nr. 13 „Effective guidance and counselling services“ bewertet Österreich ebenfalls mit Dunkelgrün.
- Policies to ensure sustainable funding for equity, inclusion and diversity in higher education weisen für Österreich need based grants für 10-30% der Studierenden aus, Österreich fällt beim Indikator Nr. 14 „Sustainable funding for equity, inclusion and diversity in higher education“ in die Gruppe Hellgrün.
- Bezüglich Policies to create inclusive learning environments and institutional cultures bietet Österreich den HEIs Support für Staff training hinsichtlich equity, inclusion und diversity an, dies einerseits als gezielte finanzielle Unterstützung, andererseits als Top level requirement bzw. als recommendation. Der entsprechende Indikator Nr. 15 „Inclusive learning environment and institutional culture“ weist Österreich die Farbe Dunkelgrün zu.
- Hinsichtlich Mobility werden Österreich Top-level measures supporting vulnerable, disadvantaged or underrepresented students in international learning mobility bescheinigt. Das sind einerseits Empfehlungen und Anreize für HEIs, messbare Ziele und überdies gezielte oder allgemeine Mobilitätsstipendien. Generell sind Ziele jedoch eher selten, da es sie nur in sechs Bildungssystemen gibt, u.a. in Österreich. Langfristige Ziele (über ein Jahr) für die Teilnahme benachteiligter Studierender an Mobilitätsprogrammen werden in der Regel als Teil von Strategien auf höchster Ebene für die Hochschulbildung oder die Mobilität zu Lernzwecken festgelegt, wie dies nur in Österreich und Belgien der Fall ist. Indikator Nr. 16 „Supporting vulnerable, disadvantaged or underrepresented groups of students and staff in participating in international mobility“ weist Österreich Hellgrün zu, da es hinsichtlich Staff keine Top level mobility policy gibt, die auf vulnerable, benachteiligte und unterrepräsentierte Gruppen fokussiert.
- Österreichische Hochschuleinrichtungen können general funding for community engagement activities verwenden. Es gibt jedoch keine external quality assurance.
- In Österreich sind sowohl Hochschuleinrichtungen als auch Studierende „Participants in policy dialogue to implement the principles and guidelines on the social dimension“. Der Indikator Nr. 17 „Policy dialogue on implementation of principles and guidelines“ weist Österreich aufgrund des Vorhandenseins von 2 der 4 Elemente die Farbe Gelb zu. Insbesondere hat der policy dialogue noch zu keinen policy developments geführt.
Chapter 5: Learning and teaching
Das Kapitel beginnt mit der Untersuchung von Strategien auf Systemebene und anderen politischen Maßnahmen zur Unterstützung von learning and teaching in der Hochschulbildung. In den ersten Abschnitten des Kapitels wird auch untersucht, inwieweit politische Entwicklungen in diesem Bereich Gegenstand eines Dialogs mit verschiedenen Interessengruppen sind und welche Rolle die Qualitätssicherungsagenturen in Bezug auf Lernen und Lehren in der Hochschulbildung spielen.
Das Kapitel wendet sich dann dem Thema student centred learning zu. In diesem Zusammenhang wird untersucht, wie dieses Konzept in hochrangigen (nationalen) Steuerungsdokumenten behandelt und verstanden wird, inwieweit Lernergebnisse in der Hochschulbildung verwendet werden und ob es rechtliche Anforderungen oder Beschränkungen gibt, welche die Umsetzung eines flexiblen, studierendenzentrierten Lernens möglicherweise einschränken.
Im letzten Teil werden politische Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre untersucht, indem die Ausbildungsanforderungen und -möglichkeiten für Hochschullehrende, die Ansichten der Studierenden über ihre Lehrenden sowie die Rolle der Lehre bei der Einstellung und Beförderung von Akademikerinnen und Akademikern untersucht werden.
Allgemeine Entwicklungen:
- Die BFUG-Datenerhebung zeigt, dass etwas mehr als die Hälfte der EHEA-Systeme über eine fortlaufende Strategie auf Systemebene verfügen, die sich in hohem Maße auf die Verbesserung von learning and teaching in der Hochschulbildung bezieht. Neben den Strategien gibt es weitere politische Maßnahmen auf Systemebene zur Förderung des Lernens und Lehrens in der Hochschulbildung.
- An der Entwicklung nationaler Strategien und Maßnahmen in Bezug auf learning and teaching im Hochschulbereich sind in der Regel das für die Hochschulbildung zuständige nationale Ministerium und die Hochschuleinrichtungen (über ihre Verbände und Netzwerke) beteiligt.
- Betrachtet man die Qualitätssicherungsagenturen genauer, so zeigen die Daten, dass ihre häufigste Aufgabe in Bezug auf learning and teaching im Hochschulbereich in der Durchführung von quality assessment reviews liegt.
- Die BFUG-Daten zeigen auch, dass learning outcomes, die anerkanntermaßen student-centred learning unterstützen, zu einem gemeinsamen Merkmal von Hochschulprogrammen im gesamten EHEA geworden sind.
- Neben den learning outcomes wurde auch student-centred learning eng mit flexible learning in Verbindung gebracht und die rechtlichen Anforderungen und Einschränkungen untersucht, die flexible study arrangements in der Hochschulbildung einschränken können. Solche Anforderungen und Beschränkungen wurden in den meisten EHEA-Systemen festgestellt.
- In den letzten Abschnitten konzentrierte sich das Kapitel auf politische Maßnahmen zur Förderung von high-quality teaching. Es hat gezeigt, dass Hochschullehrende im Gegensatz zu Lehrkräften der unteren Bildungsebenen nur selten systematisch zur Teilnahme an einer Fortbildung in der Lehre verpflichtet sind.
- Neben den obligatorischen Kursen gibt es im gesamten EHEA weitere Maßnahmen zur Förderung der Lehrendenausbildung für akademisches Personal und dessen Teilnahme daran. Einige Länder haben beispielsweise nationale Ressourcen eingesetzt, um das Angebot an einschlägigen Schulungen im gesamten Hochschulsektor zu systematisieren, und einige andere Länder haben in die Entwicklung von Kompetenzrahmen für academic positions investiert, die wiederum die Entwicklung eines angemessenen Schulungsangebots unterstützen können.
- Schließlich deuten die im Rahmen der BFUG-Datenerhebung bereitgestellten Informationen darauf hin, dass die Forschungsleistung zwar nach wie vor das wichtigste Kriterium für die akademische Laufbahn ist, dass aber auch die Lehrleistung - neben der Forschung - eine Rolle, wenn auch eine geringere, bei der Einstellung und Beförderung von Hochschulpersonal spielt.
Österreichspezifika im Detail:
- Österreich hat eine Top-level Strategie in diesem Bereich, die auf Hochschulbildung fokussiert, wobei eine Maßnahme anerkannt wird, die national teaching awards inkludiert. Top-level bodies zur Unterstützung von learning and teaching sind in Österreich, wie in fast allen anderen Ländern auch, nicht eingerichtet. Diese gibt es nur in folgenden 3 Ländern: Deutschland: Stiftung Innovation in der Hochschullehre; Irland: National Forum for the Enhancement of Teaching and Learning in Higher Education; Kasachstan: Republican Education and Methodology Council for Higher and Postgraduate Education.
- Student-centred learning wird erwähnt, aber nicht definiert. Hochschulprogramme enthalten in Österreich explizit learning outcomes.
- Hinsichtlich Regulations potentially limiting flexibility and individualisation of studies wird festgehalten, dass es Länder gibt, in denen es zwar Möglichkeiten für RPL gibt, in denen aber Beschränkungen hinsichtlich des Umfangs bestehen, damit nicht formales und informelles Lernen anerkannt und auf eine Hochschulqualifikation angerechnet werden kann. In Österreich ist die Anerkennung auf 60 ECTS-Credits in jedem Studiengang begrenzt.
- Hinsichtlich Enhancing the quality of teaching gibt es in Österreich kein regulatorisches Erfordernis, die das akademische Personal mit Lehraufgaben zu training in teaching verpflichten. Dies ist in den meisten anderen Ländern ebenfalls nicht vorgesehen. Als „Other systems-level measures promoting teacher training for academic staff“ wird darauf verwiesen, dass in Österreich die öffentlichen Universitäten Leistungsvereinbarungen mit dem BMBWF abschließen, in denen sie sich zu pedagogical training to their teaching staff verpflichten.
- Hinsichtlich Recognition of teaching in the recruitment and promotion of academic staff ist angemerkt, dass es in Österreich einerseits keine relevanten Erfordernisse bzw. Empfehlungen für spezifische Kriterien gibt, auch nicht hinsichtlich teaching performance.
Chapter 6: Internationalisation
Dieses Kapitel kombiniert sowohl statistische Analysen als auch eher qualitative Informationen. Der erste Abschnitt befasst sich mit den jüngsten Mobilitätstrends und berücksichtigt das von den Ministern 2009 in Leuven/Louvain-la-Neuve festgelegte Ziel für 2020, dass mindestens 20% der Hochschulabsolventinnen und -absolventen im EHEA einen Studien- oder Ausbildungsaufenthalt im Ausland absolviert haben sollten.
Es folgt ein Abschnitt über qualitative Daten, der sich mit der Frage der Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen befasst, einer langfristigen Verpflichtung, welche die Ministerinnen und Minister erstmals im Berliner Kommuniqué von 2003 eingegangen sind.
Der dritte Abschnitt befasst sich mit einem spezifischen Thema, bei dem sich Internationalisierung und Solidarität überschneiden: die Reaktion der EHEA-Länder bei der Unterstützung der ukrainischen Hochschulbildung nach dem Einmarsch Russlands im Februar 2022.
Allgemeine Entwicklungen:
- Aus den Berichtsdaten geht hervor, dass das Entwicklungstempo der internationalen Studierendenmobilität im Zeitraum von 2016/2017 bis 2020/2021 durch die COVID-19-Pandemie unterbrochen wurde und dass zwischen den EHEA-Ländern erhebliche Unterschiede bestehen.
- Im Jahr 2009 wurde von den Ministerinnen und Ministern das Ziel gesetzt, dass 20% der Hochschulabsolventinnen und -absolventen im EHEA bis 2020 mobil sein sollten. Es ist klar, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde, da der gewichtete Gesamtdurchschnitt für den EHEA bei 8,8% liegt. Erkennbar ist eine Verlangsamung der Zunahme der Mobilitätszahlen, und die COVID-19-Pandemie hat sich eindeutig negativ ausgewirkt. Auf den Stufen ISCED 7 und ISCED 8 sind die Zahlen der mobilen Studierenden trotz Einschränkungen der Mobilitätsmöglichkeiten während der Pandemie jedoch weiter gestiegen.
- Wenngleich keine direkte Kausalität nachweisbar ist, dürfte der Fokus des gesamten Bologna-Prozesses auf der Verbesserung der Anerkennung, des ECTS, des Diploma Supplements und der Übertragbarkeit des Studierendensupports sowohl credit mobility als auch degree mobility erleichtert haben. Die Einführung eines gemeinsamen dreistufigen Studiensystems hat es wesentlich einfacher gemacht, einen cycle in einem Land und einen anderen cycle in einem anderen Land zu studieren. Heutzutage studiert die Mehrheit der degree mobile students im EHEA – sowohl von außerhalb als auch innerhalb des Europäischen Hochschulraums – auf Master-Ebene. Das Bologna three-cycle system untermauert auch den Erfolg gemeinsamer internationaler Masterstudiengänge, wie sie im Rahmen des Programms Erasmus Mundus und in jüngerer Zeit im Rahmen der Europäischen Hochschulallianzen entwickelt wurden.
- In diesem Kapitel wird auch portability of student support thematisiert – eine seit 2003 bestehende Verpflichtung der europäischen Ministerinnen und Minister. Insgesamt deutet die Analyse darauf hin, dass dies eine vernachlässigte politische Verpflichtung ist.
- In diesem Kapitel wird über die Maßnahmen berichtet, welche die EHEA-Länder nach dem Einmarsch Russlands zur Unterstützung der ukrainischen Hochschulbildung ergriffen haben. Es gibt auch Lehren, die gezogen werden müssen, um sicherzustellen, dass die ukrainische Hochschulbildung auch in Zukunft voll unterstützt und auf soliden Grundlagen erneuert wird.
Österreichspezifika im Detail:
- Der Abschnitt Assessing student mobility flows analysiert outward (degree and credit) mobility rates of graduates sowie die inward degree mobility rate. Mit 10,8% für ISCED 6 und 10,6% für ISCED 7 ist Österreich jeweils bei den outward credit mobility rates unter den 5 besten Ländern zu finden. Bei der inward degree mobility rate sticht Österreich in der Darstellung über alle Bildungsniveaus hervor, da Österreich – abgesehen von kleinen Bildungssystemen – mit 15,7% einen hohen Anteil an Studierenden aufweist, die einen Abschluss anstreben (bei ISCED 8 sogar 28,9%).
- Hinsichtlich mobility balance wird festgehalten, dass Deutschland 2020/21 das bevorzugte Studienland für Studierende aus 8 von 47 Ländern (17%) und das am zweithäufigsten gewählte Zielland für outward students in 11 Ländern war. Die meisten deutschen outward students hingegen bevorzugten ein Studium in Österreich (26,7%) und den Niederlanden (19,9%), während das Vereinigte Königreich für 9,4% der Studierenden aus Deutschland das drittwichtigste Zielland war. Die bevorzugte Destination Österreich schien durch die Sprache und/oder die geografische Nähe bestimmt zu sein.
- Für die Portability of public grants wird festgehalten, dass es diese Möglichkeiten in 22 Ländern sowohl für credit, als auch für degree mobility gibt, jedoch in 7 Ländern, u.a. in Österreich, mit Restriktionen, die hauptsächlich geografisch bedingt sind. Beim Indikator Nr. 18 „Portability of public grants and publicly-subsidised loans“ wird Österreich daher mit Hellgrün bewertet.
- In Österreich gibt es kein Top-level monitoring of participation of refugee students and/or academics from Ukraine in higher education. Der Report bescheinigt Österreich aber integrationsfördernde large-scale measures.