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FAQ zur Steuerbefreiung von Hygienartikeln und Verhütungsmitteln

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Welche Hygieneprodukte sind steuerbefreit?

„Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art“: Binden, Slipeinlagen, Tampons, Perioden-Höschen/Panties/Unterwäsche, Menstruationstassen (Cups), Menstruationsschwämmchen, Menstruationsscheiben (Discs), Stoffbinden, waschbare Slipeinlagen, Perioden-Badebekleidung

Welche Verhütungsmittel sind steuerbefreit?

"Chemische, hormonelle und mechanische Verhütungsmittel“: 

  • Chemische Produkte: Spermizid-Cremes, Spermizid-Gels, Spermizid-Schaum, Spermizid-Zäpfchen, Spermizid-Filme, Spermizid-Schwämme, vaginale  Verhütungsgele, Verhütungssprays für die Vagina, chemisch wirksame Vaginaltabletten zur Verhütung
  • Hormonelle Verhütungsmittel: Antibabypille (Kombinationspille), Minipille (Gestagenpille), Mikropille, Langzykluspille, Verhütungspflaster, Verhütungsring (Vaginalring), Hormonspirale, Hormonimplantat (Verhütungsstäbchen), Dreimonatsspritze
  • Mechanische Verhütungsmittel: Kondome (extern), Kondome (intern/Femidom), Diaphragma, Portiokappe (Zervixkappe), Verhütungsschwamm (mechanische Wirkung), Kupferspirale, Kupferkette, Kupferball, Goldspirale

Frequently Asked Questions  (FAQ)

  • Was mache ich, wenn ich auf dem Kassazettel eine Umsatzsteuer verrechnet bekomme?
    Was mache ich, wenn der Preis noch genau gleich ist, wie voriges Jahr?

    Z.B. an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden, die für die Prüfung der tatsächlichen steuerlichen Entlastung zuständig ist: BWB Bundeswettbewerbsbehörde: BWB Bundeswettbewerbsbehörde.

    Beim Supermarkt kann die fälschlich verrechnete USt zurückgefordert werden.
  • Muss mein Arzt/meine Ärztin die USt.-Bfreiung weitergeben? Ist es jetzt billiger, wenn mir mein Arzt z.B. eine Spirale/Kette/Ball setzt?
    Nicht zwingend.
    Die Umsatzsteuerbefreiung gilt grundsätzlich für Verhütungsmittel als Produkte, etwa wenn diese in einer Apotheke erworben werden. Wird ein Verhütungsmittel (z.B. Kupferspirale oder Kupferkette) im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eingesetzt, liegt steuerrechtlich jedoch eine ärztliche Gesamtleistung vor. In diesem Fall überwiegt die medizinische Leistung, für die gesetzlich Umsatzsteuer zu verrechnen ist. Eine getrennte Verrechnung des Produkts ohne Umsatzsteuer ist hierbei üblicherweise europarechtlich nicht möglich. Um die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müsste das Verhütungsmittel daher separat als Produkt (etwa in einer Apotheke) erworben werden. Die ärztliche Leistung selbst bleibt jedoch auch in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig.
  • Sind die hormonfreien Spiralen IUP wie Gold, Silber und Kupfer auch steuerbefreit?
    Ja, die Steuerbefreiung umfasst chemische, hormonelle und mechanische Verhütungsmittel.
  • Sind Stilleinlagen und Produkte für den Wochenfluss/Wochenbettbinden steuerbefreit?
    Nein, die Steuerbefreiung umfasst Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art.
  • Sind Inkontinenzeinlagen von der Steuer befreit?
    Nein, die Steuerbefreiung umfasst Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art.
  • Sind Lecktücher und andere Produkte, die sexuell übertragbare Krankheiten aber keine Schwangerschaft verhüten, steuerbefreit?
    Nein, die Steuerbefreiung gilt auf empfängnisverhütende Produkte.

Hinweis

Details zu steuerrechtlichen Fragen gibt es im dafür zuständigen Finanzministerium. Sie erreichen die dortige Service-Hotline von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr unter der Nummer: 050 233 233. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite: Finanzamt Österreich.

Zudem können Sie sich an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden, die für die Prüfung der tatsächlichen steuerlichen Entlastung zuständig ist: BWB Bundeswettbewerbsbehörde: BWB Bundeswettbewerbsbehörde.

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