Förderungsaufruf 2026
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Frauenprojektförderung 2026 mit dem Titel „Maßnahmen zur ökonomischen und gesundheitlichen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen“.
Einreichungen sind ab 20.04.2026 online über das Transparenzportal bis 12. Juni 2026, 12:00 Uhr, möglich. Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2027 umgesetzt werden.
Ziel 1 umfasst die Stärkung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen. Im Rahmen dieses Schwerpunkts des Förderungsaufrufs sollen Projekte gefördert werden, die zur umfassenden Stärkung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen beitragen, Frauen in ihren beruflichen Entscheidungen bei Fragen zur finanziellen Absicherung, auch vor dem Hintergrund der Absicherung im Alter sowie Familienplanung gezielt unterstützen, Vereinbarkeitsfragen aktiv adressieren und tradierte Rollenzuschreibungen hinterfragen.
Ziel 2 umfasst die Stärkung der Frauen- und Mädchengesundheit in allen Lebensphasen. Dabei sollen frauenspezifische, gesundheitsrelevante Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die Frauen und Mädchen in allen Lebensphasen etwa durch gesundheitsspezifische Information und Bewusstseinsbildung stärken.
Zielgruppen des gegenständlichen Förderungsaufrufs sind:
- Grundsätzlich Frauen und Mädchen aller Altersgruppen mit und ohne Behinderung(en)
- Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
- Frauen 60+
- zusätzlich
- pädagogische Fachkräfte
- Fachkräfte in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
- Beraterinnen der Frauen- und Mädchenberatungsstellen
Aufrufdokument und einzureichende Formulare
- Aufrufdokument (PDF, 331 KB)
- Antragsformular
- Formular Projektbeschreibung (PDF, 3 MB)
- Formular Finanzplan/Abrechnung (Excel, 161 KB)
- Formular Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (Word, 211 KB)
- Indikatorenblatt (Excel, 228 KB)
- Vereinsstatuten sowie aktueller Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug oder entsprechende Dokumente
Die rechtlichen Grundlagen der Frauenprojektförderung sind:
- die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Abwicklung der Frauenprojektförderung der Sektion III, Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 2024 bis 2028 gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln zur Abwicklung von nationalen Förderungen (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung,
- die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014),
- das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG),
- die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 sowie
- relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderungsbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.
Kontakt
Abteilung III/2 – Verwaltungsmanagement, Frauenprojektförderung
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bmfwf.gv.at